Die „Entwicklungsbank des Europarates“ – ein völlig unbekanntes Wesen

Warum hat der Europarat eine eigene Entwicklungsbank und wie steht Österreich zu ihr?

Handlungsempfehlungen

  1. Österreich täte gut daran, in Bälde einen Beitritt zur „Entwicklungsbank des Europarates“ ins Auge zu fassen.
  2. Österreich würde dadurch einen drohenden Imageschaden, als vorletzter EU-Mitgliedstaat noch immer nicht beigetreten zu sein, abwenden.
  3. Durch einen Beitritt würde Österreich nicht nur die soziale Zielsetzung des Europarates stärken, sondern sich auch als Förderer österreichischer (Auslands-)Investitionen profilieren.

Zusammenfassung

Österreich trat weder dem 1956 eingerichteten „Wiedereingliederungsfonds des Europarates für nationale Flüchtlinge und Bevölkerungsüberschüsse“ noch dessen 1999 umgegründeten Nachfolger, der „Entwicklungsbank des Europarates“, bei. Auf der anderen Seite war Österreich 1990 aber durchaus in der Lage, als Gründungsmitglied der „Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ zu fungieren, die mit der Entwicklungsbank des Europarats eng zusammenarbeitete.
Zwischenzeitlich sind bereits 41 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates auch Mitglieder seiner Entwicklungsbank geworden, von den EU-Mitgliedstaaten fehlen lediglich Österreich und Großbritannien. Obwohl über die wahren Gründe für das Abseitsstehen Österreichs nur gerätselt werden kann, muss es sich dabei aber eher um wirtschaftliche, denn politische Gründe handeln. Österreich spielt nämlich im Europarat eine durchaus aktive Rolle und hat die Grundwerte des Europarates, wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit, aber auch die sozialen Rechte, stets unterstützt und gefördert. Da es außer „budgetären“ Problemen keine wie immer gearteten sachlichen Argumente gegen einen Beitritt zur Entwicklungsbank des Europarats gibt, nimmt der Rechtfertigungsdruck für Österreich, dem „drittreichsten“ Land in der EU, immer mehr zu.

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Einführung

Wenn nicht ihr Gouverneur am 24. April 2014 im EU-Ausschuss des Bundesrates erstmals[1] einen Vortrag über die „Entwicklungsbank des Europarates“ (Council of Europe Development Bank, CEB) gehalten hätte, hätte wohl kaum jemand in Österreich gewusst, dass sich auch der Europarat einer multilateralen Entwicklungsbank zur Finanzierung von Projekten mit hohem sozialen Mehrwert bedient. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass Österreich – neben dem Vereinigten Königreich – einer der beiden letzten EU-Mitgliedstaaten ist, der noch nicht Partner dieser Finanzinstitution geworden ist.[2]
Die Gründe für diese Säumnis Österreichs, soweit sie überhaupt bekannt sind, sind mannigfach und lassen sich nicht allein auf die gegenwärtigen Budgetprobleme reduzieren. Im Übrigen hätte Österreich beinahe 60 Jahre Zeit gehabt, der Entwicklungsbank bzw. deren Vorläufer beizutreten, was aber in dieser langen Periode offensichtlich nie angedacht wurde. Es lohnt sich daher, einen Blick auf diese vergebene Chance zu werfen und deren Hintergründe bzw. Rahmenbedingungen näher aufzuhellen.
Da sich Österreich aber nicht grundsätzlich weigert, an der Tätigkeit (europäischer) Entwicklungsbanken teilzunehmen, muss zunächst ein Blick auf die auf einem ähnlichen Gebiet tätige „Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) geworfen werden, bei der Österreich bereits seit Ende Mai 1990 Mitglied ist. Auch arbeitet die CEB eng mit der EBRD zusammen. Erst danach soll die „Entwicklungsbank des Europarates“ näher dargestellt und die Effekte einer möglichen Beteiligung Österreichs an ihr sowohl qualifiziert wie auch quantifiziert werden.

Die „Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“

Der Gründungsvertrag[3] der EBRD trat Ende März 1991 in Kraft, sodass die Bank ihre Geschäftstätigkeit Mitte April 1991 aufnehmen konnte. Gemäß Sitzabkommen[4] zwischen der auch „Osteuropabank“ genannten EBRD und der Regierung des Vereinigten Königreichs nahm die Bank ihren Sitz in London.
Die EBRD ist eine Internationale Organisation (IO) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Anteilseigner 64 Staaten – darunter auch Österreich – und zwei internationale Organisationen, nämlich die EU und die Europäische Investitionsbank (EIB), sind. Sie verfügt über eine Kapitalausstattung von 30 Mrd. Euro und hat seit ihrer Gründung in insgesamt 34 Staaten knapp 4.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 252 Mrd. Euro finanziert. Sie ist in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) der größte Einzelinvestor, der über 1.000 Kunden bedient und dessen Gesamtinvestitionen im Jahr 2013 insgesamt 8,5 Mrd. Euro betrugen. Bei ihrer Finanzierungstätigkeit hat die EBRD – im Gegensatz zur Weltbank (IBRD) und zum Internationalen Währungsfonds (IWF) – ein politisches Mandat zu beachten, da sie nur solche MOEL finanziell unterstützen darf, die den Demokratisierungsprozess (Mehrparteiensystem, freie Wahlen, etc.) vorantreiben und unterstützen.
Die EBRD nutzt ein breites Spektrum von Finanzierungsinstrumenten, die auf besondere Projekte zugeschnitten sind. Die Hauptinstrumente sind dabei Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Garantien. Die Satzung der Bank[5] schreibt diesbezüglich vor, dass mindestens 60 Prozent der Kredite zur Privatisierung von staatlich kontrollierten Unternehmen beitragen müssen. Bei Kofinanzierungen im privaten Sektor übernimmt die EBRD bis zu mehr als einem Drittel der Projektkosten – bei einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren – zu Marktkonditionen. Die Bank refinanziert sich über den freien Kapitalmarkt.

Die „Entwicklungsbank des Europarates“

Im Gegensatz dazu ist die CEB anders ausgestaltet. Sie ist die älteste internationale Finanzinstitution in Europa, deren Vorgänger, nämlich der „Wiedereingliederungsfonds des Europarates für nationale Flüchtlinge und Bevölkerungsüberschüsse“, bereits am 16. April 1956 durch die Entschließung (56) 9 des Ministerkomitees des Europarates[6] ins Leben gerufen wurde. In der Folge wurde der „Wiedereingliederungsfonds“ („Resettlement Fund“) im März 1959 durch das zwischen acht Mitgliedstaaten des Europarates[7] abgeschlossene Dritte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats[8] – als überhaupt erstes Teilabkommen des Europarates[9] –  völkerrechtlich verankert.
Die offizielle Begründung, die Österreich anlässlich eines Aufrufs zum Beitritt säumiger Europaratsstaaten zum „Wiedereingliederungsfonds“ im Jahr 1988[10] darüber abgab, warum es diesem noch nicht beigetreten sei, lautete folgendermaßen: „Austria has been unable to join the Resettlement Fund because it already invests very large sums of money for the acceptance and care of refugees“.[11] Wenngleich diese Begründung aus der damaligen Sicht der Bewältigung des Flüchtlingsproblems im Gefolge der Ungarnkrise 1956 ohne weiteres nachvollzogen werden kann, ist sie als Argument, warum Österreich nicht später dem „Wiedereingliederungsfonds“ bzw. danach, seinem Rechtsnachfolger, nämlich der CEB, nicht beigetreten ist, nicht mehr ausreichend.
Der „Wiedereingliederungsfonds“ wurde mit Wirkung vom 1. November 1999 in die CEB umgewandelt und diese gleichzeitig mit eigener Rechtspersönlichkeit und finanzieller Unabhängigkeit ausgestattet, ohne dass dabei aber deren soziale Ausrichtung geändert wurde.[12] Der Entwicklungsbank gehören heute 41 der insgesamt 47 Mitgliedstaaten des Europarates – unter ihnen z.B. alle Staaten des Westbalkans, inklusive des Kosovo – an.
Der Sitz der CEB ist in Paris. Ihr Stammkapital beträgt 4,95 Mrd. Euro. Seit Dezember 2011 steht ihr als Gouverneur der Deutsche Rolf Wenzel vor. Die CEB ist die einzige multilaterale Entwicklungsbank mit explizit sozialem Mandat und ist eng mit den Zielen des Europarats verbunden. Vorrangiger Auftrag ist die Unterstützung europäischer Staaten bei der Lösung sozialer Probleme, mit denen die Länder durch die Anwesenheit von Flüchtlingen, Vertriebenen und Zuwanderern konfrontiert sind. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Beseitigung wirtschaftlicher und sozialer Probleme, denen sich Opfer von Natur- oder Umweltkatastrophen gegenübersehen. In den letzten Jahren haben, unter dem Eindruck der Finanzkrise, der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Vorhaben zur Modernisierung des ländlichen Raums zusehends an Bedeutung gewonnen. Als weiteres wichtiges Thema hat sich die Vergabe von Mikrokrediten herauskristallisiert, da in den MOEL viele Kleinstbetriebe tätig sind, die vor allem von Frauen geführt werden.
Die CEB arbeitet eng mit der Europäischen Kommission und mit anderen internationalen Finanzinstituten, wie der Weltbank, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der vorerwähnten EBRD zusammen. Sie gewährt flexible, langfristige Kredite für die Finanzierung von Projekten mit hohem sozialen Mehrwert, wobei sie sich auf folgende vier Sektoren konzentriert:
1)                 Stärkung der sozialen Integration: z.B. durch die Finanzierung von Projekten des sozialen Wohnbaus für arme Familien, wie z.B. für Roma-Flüchtlinge in Montenegro, für Immigranten in Spanien und für ältere Menschen mit geringem Einkommen in Frankreich;
2)                 Unterstützung bei der Bewältigung von Natur- und Umweltkatastrophen: z.B. in Form einer Sanierung nach der Hochwasser- und Rotschlamm-Katastrophe in Ungarn[13], des Wiederaufbaues der durch Erdbeben zerstörten lokalen Infrastruktur in Rumänien und der Türkei sowie eines Deichbaues entlang der Donau in Bulgarien;
3)                 Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen für sozial benachteiligte Menschen in KMUs: z.B. in Form von Mikrokrediten zur Erhaltung und Schaffung von 23.000 Arbeitsplätzen in Spanien;
4)                 Förderung der lokalen/sozialen Infrastruktur: z.B. durch einen Infrastrukturkredit an die Stadt Bratislava zur Verbesserung der Trassen der städtischen Straßenbahn oder die Einrichtung eines Bluttransfusionssystems für 330.000 Personen/Jahr in Moldawien, usw.
Besondere Erwähnung verdienen in diesem Zusammenhang aber zwei Programme mit hoher politischer Symbolkraft und hohem sozialen Wert, nämlich zum einen das regionale Wohnbauprogramm für Flüchtlinge des Jugoslawienkrieges, da heute noch immer über 70.000 Menschen in Behelfsunterkünften leben; zum anderen aber die Schaffung von menschenwürdigen Bedingungen in Justizvollzugsanstalten, in denen es immer öfter zu Übergriffen kommt.
Ein strenges Monitoring sowie die politische Kontrolle durch die Parlamentarische Versammlung (PV) des Europarates garantieren eine widmungsgemäße Verwendung der Gelder.[14]
Die CEB genießt auf den internationalen Finanzmärkten hohe Bonität und hat keine Kreditausfälle. Sie erhält von ihren Mitgliedstaaten weder Finanzhilfen, noch sonstige finanzielle Zuschüsse. Die für die Kreditvergabe erforderlichen Finanzmittel werden auf den internationalen Kapitalmärkten zu günstigen Konditionen aufgenommen, die ihrem exzellenten Rating (Aa1 bei Moody’s[15], AA+(outlook stable) bei Fitch und Standard & Poor‘s) entsprechen. Darüber hinaus werden die Bankkredite nur an Mitgliedstaaten vergeben, die ja ein hohes Eigeninteresse daran haben, dass die Bonität der CEB intakt bleibt. Außerdem ist die Rückzahlungsmoral sehr hoch. Das ist mit ein Grund, warum die CEB auch am Höhepunkt der Finanzkrise in Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern[16] keine Verluste hinnehmen musste. Im Übrigen zahlt die CEB keine Dividenden aus, sondern belässt die Gewinne in der Bank.
Der Reingewinn der Bank betrug im Jahr 2013 111 Mio. Euro und wurde komplett in die Rücklagen der Bank übergeführt, was deren Eigenkapital auf 2,5 Mrd. Euro anwachsen ließ. Die Darlehensauszahlungen beliefen sich 2013 auf insgesamt 1,9 Mrd. Euro, wobei 51 Prozent der Darlehen zugunsten von Mitgliedstaaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa gewährt wurden. Zum Jahresende 2013 betrug die Summe aller ausstehenden Darlehen 12,6 Mrd. Euro.[17]
Ganz allgemein ist die CEB die einzige Bank, die einem parlamentarischen Gremium, nämlich der PV des Europarates bzw. deren „Sozialausschuss“, regelmäßig Bericht erstatten muss.

Effekte einer Beteiligung Österreichs an der Entwicklungsbank

Mangels einer offiziellen Begründung können über den Nichtbeitritt Österreichs zur CEB nur Vermutungen angestellt werden. In diesem Zusammenhang erklärte der Gouverneur der CEB, Rolf Wenzel, anlässlich seines vorerwähnten Referates im EU-Ausschuss des österreichischen Bundesrates, dass ein Beitritt Österreichs für beide Seiten von Vorteil wäre. Er wies dabei auf die starke Präsenz Österreichs im Europarat seit seinem Beitritt 1956 hin, die unter anderem aus der Tatsache ersichtlich ist, dass Österreich der einzige Mitgliedstaat ist, der dreimal – mit Lujo Toncic-Sorinj (1969-1974), Franz Karasek (1979-1984) und Walter Schwimmer (1999-2004) – den Generalsekretär (GS), einmal den Stellvertretenden GS [Peter Leuprecht (1993-1997)], zweimal den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung [Karl Czernetz (1975-1978) und Peter Schieder (2002-2005)] sowie einmal den Präsidenten des „Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates“ [Herwig van Staa (2002-2004)] gestellt hat. Damit waren in der Periode von 2002-2004 die drei höchsten Positionen im Europarat mit Österreichern besetzt, eine in der Geschichte dieser Organisation einmalige Konstellation.[18]
Neben dieser Präsenz sei aber auch auf das hohe Engagement Österreichs im Sozial- und Umweltbereich sowie dessen systematische Unterstützung der MOEL hinzuweisen. Durch seine Mitgliedschaft in der CEB würde Österreich eine noch aktivere Rolle bei der Stärkung der sozialen Kohäsion in Europa spielen und könnte damit auch seine Position in den MOEL als Garant für gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität in der Region stärken. Nicht zuletzt hat Österreich auch als Vorsitzland im Ministerkomitee von Mitte November 2013 bis Mitte Mai 2014 eine wichtige Vermittlerrolle im Ukraine-Konflikt gespielt.
Da nur Projekte in den jeweiligen Mitgliedstaaten gefördert werden, könnte Österreich nach einem Beitritt zur CEB die Finanzierung von Projekten im eigenen Land zu guten Bedingungen nützen. Dabei könnte man auf die langjährigen Erfahrungen großer österreichischer Banken zurückgreifen, die seit Jahren davon profitieren, günstige CEB-Kredite an ausgewählte Destinatare in unterschiedlichen europäischen Staaten weiterzuleiten, wobei Gouverneur Wenzel in diesem Zusammenhang von einem Volumen im Ausmaß von rund 1 Mrd. Euro in den letzten Jahren sprach.
Das Beitrittsverfahren zur CEB ist an sich unproblematisch. Die österreichische Bundesregierung müsste nur eine entsprechende Erklärung an den Generalsekretär des Europarates richten, in der sie ihren Wunsch äußert, Mitglied der CEB zu werden. Danach hätte Österreich die auf es entfallende Quote einzuzahlen. Auf der Grundlage des Anteils Österreichs am Haushalt des Europarats läge diese Kapitelbeteiligung an der CEB bei etwa 2,26 Prozent (d.h. 123,7 Mio. Euro). Davon wären 11,1 Prozent einzuzahlendes Kapital, d.h. 13,7 Mio. Euro. Zusätzlich einzuzahlen wäre der Anteil Österreichs an den seit 1956 akkumulierten Reserven der Entwicklungsbank in Höhe von 42,8 Mio. Euro. Insgesamt müsste Österreich daher derzeit 56,5 Mio. Euro einbringen, allerdings zahlbar in mehreren Jahresraten.
Dazu kommt ein abrufbares Haftungs-Kapital von 110 Mio. Euro, wobei sich der Beitrag nach dem „Europarats-Schlüssel“ berechnet. Das „paid-in-capital“ von 13,7 Mio. Euro ist zu 18 Prozent als Entwicklungshilfe (ODA) anrechenbar. Da die Entwicklungsbank ihre Gewinne in die Rücklagen überführt, verteuert sich naturgemäß die Mitgliedschaft jedes Jahr, ebenso wie sich auch nach jedem Beitritt eines neuen Mitglieds – wie z.B. letztmalig anlässlich des Beitritts des Kosovo – die Kostenlage ändert.[19]

Fazit

Mitte Mai 2014 ersuchte die PV des Europarates in einer offiziellen Entschließung die Parlamente von Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Monaco, Österreich, der Russischen Föderation, der Ukraine und des Vereinigten Königreichs, „Druck auf ihre jeweiligen nationalen Regierungen auszuüben, damit diese erwägen, der CEB so bald wie möglich beizutreten“.[20]
Es wäre schön, wenn sich Österreich, als (vor)letzter EU-Mitgliedstaat, endlich dazu entschließen könnte, der CEB beizutreten, noch dazu, wo der finanzielle Einsatz dafür nicht übermäßig groß, die Kapitalbeteiligung (absolut) sicher und der soziale Nutzen derselben unübersehbar ist. Bei einem Ausgabenvolumen der öffentlichen Hand in Österreich für 2015 in Höhe von rund 170,4 Mrd. Euro ist der vorerwähnte Beitrag von 56,5 Mio. für eine Kapitalbeteiligung an der CEB ohne Zweifel verkraftbar. Auch sollten dabei Kosten-Nutzen – Überlegungen keine so große Rolle spielen.

1) Gouverneur Wenzel begründet den Umstand, dass es das erste Mal ist, dass ein Vertreter der CEB die Gelegenheit erhält, in Österreich über seine Institution zu sprechen, ganz unverblümt: „Der Grund dafür ist so einfach wie befremdlich: Trotz seines unbestreitbar hohen europapolitischen Engagements ist Österreich gerade bei der ältesten europäischen Entwicklungsbank nicht Mitglied“; Wenzel, R. Finanzierung von sozialen Maßnahmen in Europa durch die Entwicklungsbank des Europarats, Referat, S. 2.
2) Fälschlicherweise spricht die Parlamentskorrespondenz in ihrer Zusammenfassung des vorerwähnten Referates von Gouverneur Wenzel davon, dass Österreich der einzige (sic) EU-Mitgliedstaat ist, der das Statut der CEB noch nicht übernommen hat (!): „Entwicklungsbank des Europarats – ein wichtiger sozialer Anker“, Parlamentskorrespondenz Nr. 345 vom 24. April 2014, S. 1.
3) Text in EBWE/EBRD (Hrsg.), Grundsatzdokumente der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (2013), S. 3 ff.
4) EBWE/EBRD (Hrsg.), Grundsatzdokumente (Fußnote 3), S. 75 ff.
5) EBWE/EBRD (Hrsg.), Grundsatzdokumente (Fußnote 3), S. 60 ff.
6) Text in: Hummer, W. – Wagner, G. (Hrsg.), Dokumente und Materialien zum Europarat, Bd. II (1990), S. 165 (Dok. 35). Die Satzung des Wiedereingliederungsfonds ist in op. cit., S. 28 ff. (Dok. 8a) enthalten.
7) Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Türkei.
8) Text in: Hummer, W. – Wagner, G. (Hrsg.), Dokumente (Fußnote 6), S. 23 ff. (Dok. 8).
9) Zum Begriff des „Teilabkommens“ vgl. Hummer, W. – Schmid, A. Gesamtdarstellung der (Rechtsharmonisierungs-)Konventionen im Schoß des Europarates – unter besondere Berücksichtigung der Teilnahme Österreichs, in: Hummer, W. (Hrsg.), Österreich im Europarat 1956-2006: Bilanz einer 50-jährigen Mitgliedschaft (2008), Bd. 1, S. 292 f.
10) Empfehlung 1076 (1988) der Parlamentarischen Versammlung vom 5. Mai 1988 über die Rolle und Aktivitäten des Wiedereingliederungsfonds des Europarates für nationale Flüchtlinge und Bevölkerungsüberschüsse, samt Anlage, Text in: Hummer, W. – Wagner, G. (Hrsg.), Dokumente (Fußnote 6), S. 166 f. (Dok. 36).
11) Anhang 1 zum Erläuternden Memorandum von Abg. Doeke Eisma (NL-Democrats ‘66) zu Dokument 5867 der Parlamentarischen Versammlung vom 28. März 1988, Text in: Hummer, W. – Wagner, G. (Hrsg.), Dokumente (Fußnote 6), S. 168 (Dok. 36a).
12) Decision concerning the change of the name of the Institution, adopted by the Governing Board unanimously on 28 June 1999 at its 158th meeting [PV/CD 158 (1999)].
13) Vgl. dazu Kertész, J. Die Rotschlammkatastrophe in Ungarn, Journal on European History of Law, Vol. 5/2014, No. 2, S. 90 ff.
14) Vgl. Hummer, W. Schöne Worte ohne Taten, SN vom 9. Dezember 2014, S. 27.
15) www.coebank.org/Contenu.asp .
16) Vgl. dazu Hummer, W. Von der amerikanischen „Subprime-Crisis“ (2007) zum permanenten „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (2013 ff.), in: Hummer, W. (Hrsg.), Die Finanzkrise aus internationaler und österreichischer Sicht (2011), S. 231 ff. (247 ff.).
17) Referat von Gouverneur Wenzel (Fußnote 1), S. 6.
18) Hummer, W. Einführung, in: Hummer, W. (Hrsg.), Österreich im Europarat (Fußnote 9), S. VII.
19) Daten laut offizieller Auskunft der CEB vom 10. November 2014.
20) Herausforderungen für die Entwicklungsbank des Europarates, Entschließungsentwurf des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der PV des Europarates [Berichterstatter: Herr Tuur ELZINGA, NL (UEL)] Ziff. 6, am 12. Mai 2014 einstimmig angenommen (PV Dok. 13513, vom 26. Mai 2014).

ISSN 2305-2635
Die Ansichten, die in dieser Publikation zum Ausdruck kommen, stimmen nicht unbedingt mit jenen der ÖGfE oder jenen der Organisation, für die der Autor arbeitet, überein.

Zitation

Hummer, W. (2015) . Die „Entwicklungsbank des Europarates“ – ein völlig unbekanntes Wesen. Warum hat der Europarat eine eigene Entwicklungsbank und wie steht Österreich zu ihr?. Wien. ÖGfE Policy Brief, 01’2015

Hinweis

Zu diesem Policy Brief gibt es auch eine englische Version des Haupttextes erschienen als OEGfE Policy Brief 01a’2015.
Dieser Policy Brief wurde auch auf EurActiv.de veröffentlicht.

Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer

Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer ist emeritierter Professor für Europarecht und Völkerrecht am gleichnamigen Institut der Universität Innsbruck.