Policy Briefs
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Nov 22, 2024
Das EU-Lieferkettengesetz als Paradigmenwechsel
Von: Bettina Rosenberger
Die EU-Lieferkettenrichtlinie, die Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit verpflichtet, ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben national umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, europäische Unternehmen für etwaige Verfehlungen ihrer Vertragspartner:innen entlang der Lieferkette in die Pflicht nehmen zu können. Dabei stehen insbesondere der Schutz von Menschenrechten sowie die Einhaltung hoher Umweltschutzstandards im Fokus. Kritiker:innen wiederum warnen vor mehr Bürokratie und Überregulierung, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gefährden könnte. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Autorin des Policy Briefs die in der Richtlinie verankerten Sorgfaltspflichten, deren Reichweite und Anwendungsbereich sowie die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörde und formuliert Handlungsempfehlungen.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie, die Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit verpflichtet, ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben national umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, europäische Unternehmen für etwaige Verfehlungen ihrer Vertragspartner:innen entlang der Lieferkette in die Pflicht nehmen zu können. Dabei stehen insbesondere der Schutz von Menschenrechten sowie die Einhaltung hoher Umweltschutzstandards im Fokus. Kritiker:innen wiederum warnen vor mehr Bürokratie und Überregulierung, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gefährden könnte. Vor diesem Hintergrund beleuchtet die Autorin des Policy Briefs die in der Richtlinie verankerten Sorgfaltspflichten, deren Reichweite und Anwendungsbereich sowie die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörde und formuliert Handlungsempfehlungen.