Der Brexit bringt’s: Zwei EU-Agenturen auf der Suche nach einem neuen Standort

Handlungsempfehlungen

  1. Die Reform der EU-Agenturen sollte vorangetrieben, Nutzen und Sinnhaftigkeit für die Öffentlichkeit erkennbarer gemacht und Doppelgleisigkeiten vermieden werden.
  2. Bei der Vergabe von EU-Agenturen sollte neben einer Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere auch eine faire geographische Verteilung der Agenturen stärker berücksichtigt werden.
  3. Neben einer überzeugenden Bewerbung sind strategische Allianzen mit anderen EU-Mitgliedern der Schlüssel zu einer erfolgreichen Kandidatur. Je besser die österreichische Vernetzung, desto höher auch die Chancen Wiens.

Zusammenfassung

Die Folgen des Brexit sind noch in der Schwebe. Am 20. November wird jedoch eine erste konkrete Entscheidung in die Wege geleitet. Zwei bislang in Großbritannien beheimatete EU-Agenturen, die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bekommen einen neuen Sitz in der EU. Der nachstehende Policy Brief gibt einen Überblick über Funktion und Wesen von EU-Agenturen und widmet sich zudem der Frage, nach welchen Kriterien über die Übersiedlung der nach dem Brexit heimatlosen Agenturen entschieden wird.

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Der Brexit bringt’s: Zwei EU-Agenturen auf der Suche nach einem neuen Standort

EU-Agenturen – ein Überblick

EU-Agenturen sind von den EU-Institutionen rechtlich getrennte, eigenständige Rechtspersonen, die eingerichtet wurden, um bestimmte Aufgaben im Rahmen des EU-Rechts wahrzunehmen. Die zahlenmäßig größte Gruppe ist jene der dezentralen Agenturen (zurzeit 33), deren Errichtung auf Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und/oder dem EU-Ministerrat beschlossen wird.[1] Hinzu kommen Agenturen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (3) „zur Ausübung bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben“[2] sowie EURATOM-Agenturen und -Einrichtungen (2). Schließlich werden auch „Sonstige Einrichtungen bzw. Gemeinsame Unternehmen“ (8), die im Rahmen von EU-Programmen und öffentlich-privaten Partnerschaften zwischen der EU-Kommission und der Industrie geschaffen wurden, bei Nennung der EU-Agenturen gerne angeführt.[3] Eine Sonderrolle nehmen Exekutivagenturen (6) ein, die von der EU-Kommission für eine begrenzte Zeit zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben im Zusammenhang mit EU-Programmen eingerichtet werden und ihren Sitz am Dienstort der Kommission und ihrer Dienststellen haben.[4]

Die erste EU-Agentur, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), wurde 1975 gegründet und hat seit 1995 ihren Sitz in Thessaloniki.

Insgesamt sind 45 dezentrale Agenturen und Gemeinsame Unternehmen in dem Netzwerk der EU-Agenturen[5] zusammengefasst. Im Folgenden wird – soweit nicht anders angegeben – auf diese Gruppe Bezug genommen.

Grafik 1: Geographische Verteilung: Dezentrale EU-Agenturen und Gemeinsame Unternehmen
(Liste mit Bezeichnung der Agenturen und näheren Infos: https://oegfe.at/wordpress/wp-content/uploads/2017/09/Liste-45-Agenturen_290917-1.pdf [6]).

In den Gipfelbeschlüssen von 2003[7] und 2008[8] wurde vereinbart, neu beigetretenen Ländern bzw. jenen, die noch über keine EU-Agentur verfügen, Vorzug bei der Verteilung von neu ins Leben gerufenen EU-Einrichtungen oder Agenturen zu geben. Dennoch sind die Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien und Zypern im Rennen um Agentursitze bisher leer ausgegangen.

Zurzeit zeigt sich ein klares Ungleichgewicht in der Aufteilung der 45 dezentralen Agenturen bzw. Gemeinsamen Unternehmen: So haben 36 Stellen ihren Sitz in den 15 „alten“ EU-Mitgliedstaaten, 9 sind in den seit 2004 der Union beigetretenen Ländern beheimatet.

Zurzeit zeigt sich ein klares Ungleichgewicht in der Aufteilung der 45 dezentralen Agenturen bzw. Gemeinsamen Unternehmen: So haben 36 Stellen ihren Sitz in den 15 „alten“ EU-Mitgliedstaaten, 9 sind in den seit 2004 der Union beigetretenen Ländern beheimatet. Die Zahl der Agenturen ist nach zähem Beginn in den letzten 40 Jahren sprunghaft gewachsen: Nachdem 1975 die Cedefop und Eurofound – in Irland – ihren Betrieb aufnahmen, dauerte es fast 20 Jahre, bis im Zeitraum 1994 bis 2004 weitere 21 dezentrale Agenturen bzw. im Zeitraum 2005 bis heute 22 hinzukamen.

In seiner Rede zur Lage der Union[9] hat Kommissionspräsident Juncker zudem die Schaffung zweier neuer Agenturen angekündigt: Zum einen eine Agentur für Cybersicherheit, die auf der bestehenden EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) aufbauen soll[10], zum anderen eine Europäische Arbeitsbehörde[11], zu deren Aufgaben bis Ende 2018 ein Vorschlag erarbeitet werden soll.

Bereits beschlossen, aber noch nicht
eröffnet, ist die Europäische Staatsanwaltschaft[12], die ihren Sitz in Luxemburg haben soll.[13]

Was bringen Agenturen? Nutzen und Kritik

Der Aufgabenbereich der Agenturen insgesamt ist stark differenziert und reicht vom Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, über Überwachung von Finanzsystemen, Sicherheit und Verteidigung, Unterstützung von Unternehmen und Innovation bis zu Themen wie Umwelt, Gesundheit und Bildung. Sie nehmen Risikoanalysen vor, kümmern sich um Überwachungs- und Zertifizierungsaufgaben, identifizieren, bewerten und kommunizieren gegenwärtige und aufkommende Gefahren.

Gemäß EU-Kommission helfen ihr „Agenturen […], sich verstärkt ihren Kernaufgaben zu widmen, indem sie die Möglichkeit eröffnen, bestimmte operative Funktionen externen Einrichtungen zu übertragen.“[14]

Eine Deloitte-Studie, die im Auftrag des Netzwerks der EU-Agenturen in Auftrag gegeben wurde, kommt für 37 EU-Agenturen und 7 Gemeinsame Unternehmen im Jahr 2015 auf ein Budget von 1,2 Milliarden Euro, was 0,8 Prozent des Jahresbudgets der Union ausmacht – umgerechnet 2,35 Euro pro EU-BürgerIn.[15]

Doch sind die EU-Agenturen oftmals mit Kritik konfrontiert: Potentielle Doppelgleisigkeiten in ihrer Mission sowie Mängel an Transparenz zählen dabei zu den Hauptpunkten. So wurden etwa der Arzneimittelagentur (EMA), der Umweltagentur (EEA) sowie der Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom EU-Parlament die Entlastung ihres Budgets für 2010 – aufgrund u. a. fehlender Transparenz, überzogener Ausgaben für Dienstreisen und Arbeitstreffen oder Interessenskonflikten – vorerst verweigert[16] [17], bevor diese schließlich doch erteilt wurde (EMA[18], EEA[19], EFSA[20]).

Ein augenscheinliches Manko ist, dass die Einrichtung der dezentralen Agenturen von Fall zu Fall erfolgte und nicht nach einem umfassenden Gesamtkonzept, wie auch die Kommission kritisiert.[21]

Eine EU-Analyse aus dem Jahr 2010 stellt fest, dass der Sitz einer Agentur im Regelfall durch eine gemeinsame Entscheidung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten oder des Rates der EU bestimmt wird. Es gab zum damaligen Zeitpunkt keine fixen Kriterien dafür, oder wie es das Papier drastischer ausdrückt: „Die Entscheidung über den Sitz einer Agentur ist zurzeit eine politische, für die keine detaillierte Begründung gegeben wird.“[22] Daran hat sich bis dato wenig geändert.

Im Sommer 2012 einigten sich Kommission, Parlament und Rat zumindest auf einen gemeinsamen Ansatz[23], in dem unter anderem Kriterien für die Vergabe einer Agentur und die Rolle des Gastgeberlandes vorgeschlagen werden.[24] Im Dezember desselben Jahres wurde eine Roadmap mit Folgemaßnahmen vorgelegt[25], deren Fortschritte zuletzt im April 2015 überprüft wurden.[26]

Der Brexit als Ursache für die Verlegung von EU-Agenturen

Mit der Entscheidung der Briten, die Europäische Union zu verlassen, muss auch der Standort von EMA und EBA neu festgelegt werden.

Die EMA wurde 1995 gegründet. Ihre Aufgabe besteht darin, zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in der EU Human- und Tierarzneiprodukte auf ihre Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität hin zu beurteilen und zu überwachen. Die EMA ist die zweitgrößte dezentrale EU-Agentur und umfasste im Jahr 2015 einen Personalstand von 890 Mitarbeitern sowie ein Jahresbudget von 304,1 Millionen Euro.[27]

Die EBA wurde 2011 als Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems errichtet. Sie hat sämtliche bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden übernommen und soll eine wirksame und einheitliche Regulierung sowie Beaufsichtigung des gesamten europäischen Bankensektors gewährleisten. Das Personal der EBA umfasst 189 Personen. Damit liegt sie im Ranking der dezentralen Agenturen auf Platz 15. Das Jahresbudget betrug im Jahr 2015 33,5 Millionen Euro.[28]

In den Leitlinien des Europäischen Rats für die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich wird festgestellt, dass es „Sache der 27 Mitgliedstaaten [ist], die künftige Festlegung der Sitze von Einrichtungen und Stellen der EU, die sich im Vereinigten Königreich befinden, rasch zu klären.“[29]

Die EU-27 stehen auf dem Standpunkt, dass „[das] Vereinigte Königreich die spezifischen Kosten des Austrittsprozesses, wie etwa die Verlagerung der Agenturen oder anderer Einrichtungen der Union, vollumfänglich tragen [sollte].[30]

Die Kosten, die sich aus dem Umzug der beiden Agenturen aus Großbritannien ergeben, sind erheblich: Allein die vorzeitige Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses schlägt sich deutlich wieder.

Die Kosten, die sich aus dem Umzug der beiden Agenturen aus Großbritannien ergeben, sind erheblich: Allein die vorzeitige Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses schlägt sich deutlich wieder: So hat die EMA für ihr Bürogebäude im Londoner Canary Wharf einen bis 2039 laufenden Mietvertrag, der keine Kündigungsklausel enthält. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags würden 347,6 Millionen Euro schlagend werden.[31] Andere Schätzungen gehen von noch höheren Kosten aus, dazu kommen noch die direkt mit dem Umzug der Agentur und ihrer MitarbeiterInnen verbundenen Kosten.[32]

Der EBA-Mietvertrag endet zwar erst mit Dezember 2026, durch eine Ausstiegsklausel würden sich die Kosten jedoch lediglich auf 3 Millionen Euro belaufen – zuzüglich der Umzugskosten an sich.[33]

Für die Agenturen selbst bedeutet die Umsiedlung eine große Herausforderung. So hat die EMA einen Plan für die Fortführung der Geschäfte erarbeitet[34] und hält fest: „The Agency will maintain the delivery of its highest and medium priority activities but has decided to scale back or temporarily suspend some of its lowest priority activities. A significant loss of staff as a consequence of the Agency’s relocation may lead to more restrictions than currently foreseen in the plan.”[35] Letzteres könnte durchaus Realität werden, wie eine EMA-Umfrage unter ihren MitarbeiterInnen zeigt: „The outcome […] revealed that for certain locations staff retention rates could be significantly less than 30%. This would mean that the Agency is no longer able to function and, as there is no backup, this would have important consequences for public health in the EU. In a best case scenario, EMA could keep up to 81% of its workforce.”[36]

Kriterien für die Vergabe der neuen Agentursitze

Die Kriterien zur Verlegung der beiden Agenturen wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU-27 festgelegt.[37]

Konkret werden sechs Kriterien genannt, die von potentiellen Bewerbern erfüllt werden müssen:

  • Die Agentur muss zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union betriebsbereit sein.
  • Während der Übergangsphase des Umzugs muss die Aufrechterhaltung des Betriebs gewährleistet sein.
  • Eine gute Erreichbarkeit des Ortes mus
    s gegeben sein.
  • Ausreichende schulische Einrichtungen für die Kinder des Personals der Agentur
  • Ein angemessener Zugang zu Arbeitsmarkt, sozialer Sicherheit und medizinischer Versorgung für Kinder und Ehegatten
  • Rücksichtnahme auf bisherige geographische Verteilung der Agenturen

Bis zum 31. Juli 2017 hatten sich für den Sitz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) 19 Bewerber (Wien, Brüssel, Sofia, Zagreb, Kopenhagen, Helsinki, Lille, Bonn, Athen, Dublin, Mailand, Malta (sic), Amsterdam, Warschau, Porto, Bukarest, Bratislava, Barcelona, Stockholm) gemeldet, für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) waren es acht (Wien, Brüssel, Prag, Paris, Frankfurt, Dublin, Luxemburg, Warschau).

Grafik 2: Bewerberstädte EU-Agenturen[38]

Pro Agentur konnte jedes Land nur eine Bewerbung abgeben. Die Bewerbungen (beinhaltend Websites und Videopräsentationen) wurden auf der Website des Europäischen Rates veröffentlicht (EMA[39], EBA[40]). Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Ungarn und Zypern verzichteten generell auf eine Bewerbung.

Die EU-Kommission hat nun Zeit, bis 30. September eine Bewertung (jedoch keine Reihung) anhand der vereinbarten Kriterien vorzunehmen, die anschließend veröffentlicht wird. Im Oktober soll im EU-Parlament eine politische Diskussion über die Haltung der Kommission erfolgen, eine finale Entscheidung ist für den 20. November in der Runde der 27 Mitgliedstaaten (ohne Großbritannien) im Rat für Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) anberaumt. Bei gleicher Stimmgewichtung aller Mitgliedstaaten wird in maximal drei Abstimmungsrunden – und notfalls bei einem Gleichstand durch einen Losentscheid des EU-Ratsvorsitzes – der Sieger ermittelt. Beim Auswahlprozedere wird zu beachten sein, inwieweit taktisches Verhalten und länderübergreifende Allianzen Einfluss nehmen werden. So hat etwa Griechenland vorgeschlagen, dass sich die südeuropäischen Länder im ersten Wahlgang gegenseitig unterstützen[41]. Dasjenige Land, das beim Votum um den Sitz der EMA siegreich hervorgegangen ist, kann bei der anschließenden Kür des neuen EBA-Sitzes zwar mitstimmen, wenn es auch eine Bewerbung für die EBA abgegeben hatte, wird diese jedoch zuvor aus dem Rennen genommen. Sind beide Entscheidungen gefällt, wird die Kommission unverzüglich legislative Vorschläge vorbereiten, um die Umsetzung so rasch wie möglich in die Wege zu leiten.

Präzedenzfall: Von Bramshill nach Budapest

Schon einmal gab es eine Übersiedlung einer EU-Agentur aus Großbritannien: Im Jahr 2012 gab die damalige britische Innenministerin Theresa May bekannt, dass das Vereinigte Königreich die in Bramshill gelegene, 40 Mitarbeiter zählende Europäische Polizeiakademie (CEPOL), aus finanziellen Gründen nicht länger beherbergen könne.[42] Aus sieben Bewerbungen setzte sich Budapest 2013 gegen Den Haag durch. Dies geschah gegen den Willen der Kommission[43], die sich, auch aus Kostengründen, für eine Zusammenlegung der Agentur mit Europol (mit Sitz in Den Haag) ausgesprochen hatte. Für die Mitgliedstaaten schien jedoch letztlich das geographische Argument die größte Bedeutung zu haben. Allerdings erwies sich die Übersiedlung in der Praxis nicht friktionsfrei. Zum einen mussten die Statuten betreffend den offiziellen Sitz der Agentur erst geändert werden (ist aktuell auch für die EBA der Fall), was sich bis Mai 2014 hinzog, zum anderen gab es gerichtliche Klagen von AgenturmitarbeiterInnen, die um eine Kürzung ihrer Löhne aufgrund der niedrigeren Lebenskosten in Ungarn besorgt waren[44], ein Ansinnen, das jedoch vom Europäischen Gerichtshof zurückgewiesen wurde.[45] Die Kosten des damaligen Umzugs betrugen rund 1 Million Euro, die je zur Hälfte von der Kommission und den Behörden des Vereinigten Königreiches getragen wurden.[46] Dies könnte von London als Präjudiz für eine Teilung der Kosten in den aktuellen Fällen herangezogen werden.

Weitere grenzüberschreitende Agenturverlegungen gab es 1995 (Cedefop – von Berlin nach Thessaloniki), 2004 (EASA – von Brüssel nach Köln), 2006 (EMSA – von Brüssel nach Lissabon) und 2010 (GSA – von Brüssel nach Prag).

EU-Agenturen und Österreich

In Österreich ist bis jetzt lediglich eine EU-Agentur beheimatet. 1998 nahm die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) ihre Arbeit in Wien auf. Im Jahr 2007 wurde sie von der mit einem erweiterten Mandat ausgestatteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) abgelöst.

Für Wien als Standort sprechen Kriterien wie die geographische Lage, die Infrastruktur einer Millionenstadt, Wien als Sitz internationaler Organisationen sowie die Lebensqualität. Als Sitz der EMA kämen vor allem der Austria Campus oder VIE 26 Erdberger Lände in Frage, die die Republik Österreich für 25 Jahre zu einem symbolischen Mietpreis von 1 Euro pro Jahr zur Verfügung stellen würde. Für den neu zu errichtenden Sitz der EBA würde die nächsten 25 Jahre überhaupt keine Miete anfallen.

Eine in Wien angesiedelte Arzneimittelagentur würde innerhalb von fünf Jahren rund 1 Milliarde Euro zum heimischen BIP beitragen und zu mehr als 2000 Arbeitsplätzen in Österreich führen.

Für Österreich hätte eine Ansiedlung einer der beiden Agenturen, wie eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) ergibt, positive Effekte. Eine in Wien angesiedelte Arzneimittelagentur würde innerhalb von fünf Jahren rund 1 Milliarde Euro zum heimischen BIP beitragen und zu mehr als 2000 Arbeitsplätzen in Österreich führen. Im Fall der Bankenaufsichtsbehörde würde der Beitrag zum BIP um 0,2 Milliarden Euro steigen, mehr als 400 Arbeitsplätze könnten geschaffen werden.[47]

Fazit

Ob Österreich schlussendlich tatsächlich den Zuschlag für eine der beiden Agenturen an Land ziehen kann, wird sich am 20. November weisen. Letztlich wird die finale Entscheidung Aufschluss darüber geben, inwieweit taktische Überlegungen und Allianzen der Mitgliedstaaten einen Einfluss auf die Sitzvergabe hatten. Viel spräche dafür, dass sich Wien und Bratislava im Laufe des Entscheidungsprozesses gegenseitig unterstützen. Der Beschluss bleibt jedenfalls hochpolitisch.

[1] Europäische Union – Dezentrale Agenturen: Überprüfung 2012; Detaillierte Analysepapiere 2010, Einrichtung von Agenturen, Seite 1
https://europa.eu/european-union/sites/europaeu/files/docs/body/fiche_2_sent_to_ep_cons_2010-12-15_en.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[2] Etabliert ursprünglich durch eine Gemeinsame Aktion bzw. durch aktuell einen Beschluss des Rates der EU [Art. 25 EUV]

[3] Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union [Artikel 187 AEUV]
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012E%2FTXT (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[4] Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rat
es vom 19. Dezember 2002

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:011:0001:0008:DE:PDF

[5] https://euagencies.eu/ (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[6]´ https://oegfe.at/wordpress/wp-content/uploads/2017/09/Liste-45-Agenturen_290917-1.pdf (zuletzt abgerufen: 28.9.2017)

[7] Europäischer Rat (Brüssel), Tagung vom 12. und 13. Dezember 2003, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 5. Februar 2004, Seite 27
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/79654.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[8] Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni in Brüssel, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 17. Juli 2008, Seite 13

http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/101359.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[9] Europäische Kommission – „Präsident Jean-Claude Juncker Rede zur Lage der Union 2017“, 13. September 2017
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-17-3165_de.htm (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[10] Europäische Kommission – „Lage der Union 2017 – Cybersicherheit: Kommission will Reaktionsfähigkeit der EU auf Cyberangriffe verbessern“, 19. September 2017
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3193_de.htm (zuletzt abgerufen: 25.9.2017)

[11] Europäische Kommission – Factsheet „Eine Europäische Arbeitsbehörde“, September 2017
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/european-labour-authority-factsheet_de.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[12] Europäische Kommission – Pressemitteilung „Kommission begrüßt die Entscheidung von 20 Mitgliedstaaten zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft“, 8. Juni 2017
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1550_de.htm (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[13] Europäischer Rat (Brüssel), Tagung vom 12. und 13. Dezember 2003, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 5. Februar 2004, Seite 27
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/79654.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[14] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Europäische Agenturen Mögliche Perspektiven {SEK(2008) 323} /* KOM/2008/0135 endg. */, 11. März 2008
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1484571761943&uri=CELEX:52008DC0135 (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[15] “How do EU agencies and other bodies contribute to the Europe 2020 Strategy and to the Juncker Commission Agenda?” Study by Deloitte, commissioned by the EU Agencies Network, November 2016, Seite 3 https://euagencies.eu/sites/default/files/deloitte_study_eu_agencies_contribution.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[16] Europäisches Parlament – Pressemitteilung „EU medicines, environment and food safety agencies fail budget discharge test”, 27. März 2012
http://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20120327IPR41993/eu-medicines-environment-and-food-safety-agencies-fail-budget-discharge-test (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[17] Europäisches Parlament – Pressemitteilung „EP approves accounts for lion’s share of EU spending in 2010”, 12. Mai 2012 http://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20120508IPR44653/ep-approves-accounts-for-lion-s-share-of-eu-spending-in-2010 (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[18] Amtsblatt der Europäischen Union (55. Jahrgang, 20. Dezember 2012), Seite 82-88 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2012:350:TOC (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[19] Amtsblatt der Europäischen Union (55. Jahrgang, 20. Dezember 2012), Seite 95 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2012:350:TOC (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[20] Amtsblatt der Europäischen Union (55. Jahrgang, 20. Dezember 2012), Seite 76-81 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2012:350:TOC (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[21] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Europäische Agenturen Mögliche Perspektiven {SEK(2008) 323} /* KOM/2008/0135 endg. */, 11. März 2008 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1484571761943&uri=CELEX:52008DC0135 (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[22] Europäische Union – Dezentrale Agenturen: Überprüfung 2012, Detaillierte Analysepapiere 2010, Sitz der Agenturen und Rolle des Aufnahmelandes
https://europa.eu/european-union/sites/europaeu/files/docs/body/fiche_3_sent_to_ep_cons_2010-12-15_en.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[23] Europäische Kommission – Pressemitteilung „Durchbruch bei den Verhandlungen der EU-Organe über einen gemeinsamen Ansatz für Agenturen“, 13.6.2012, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-604_de.htm (zuletzt abgerufen: 22.9.2017)

[24] Joint Statement of the European Parliament, the Council of the EU and the European Commission on decentralised agencies, 19.7.2012, https://europa.eu/european-union/sites/europaeu/files/docs/body/joint_statement_and_common_approach_2012_en.pdf (zuletzt abgerufen: 22.9.2017)

[25] Roadmap on the follow-up to the Common Approach on EU decentralised agencies, 19.12.2012 https://europa.eu/european-union/sites/europaeu/files/docs/body/2012-12-18_roadmap_on_the_follow_up_to_the
_common_approach_on_eu_decentralised_agencies_en.pdf
(zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[26] Europäische Kommission – Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinsame Konzepts für dezentrale Agenturen der EU, 24.4.2015 (zuletzt abgerufen: 26.9.2017) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52015DC0179

[27] The EU Agencies working for you, 2016, Seite 29 (zuletzt abgerufen: 26.9.2017) https://euagencies.eu/sites/default/files/eu_agencies_brochure_2017.pdf

[28] Ebenda, Seite 18

[29] Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) – Leitlinien, 29.4.2017
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2017/04/29-euco-guidelines_pdf/ (Punkt 15) (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[30] Rat der Europäischen Union – Anhang zum Beschluss (EU, Euratom) 2017/… des Rates zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über ein Abkommen, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden, 22.5.2017 http://data.consilium.europa.eu/doc/document/XT-21016-2017-ADD-1-REV-2/de/pdf [Paragraph 26] (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[31] Europäisches Parlament – Report on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Medicines Agency for the financial year 2015 (2016/2169(DEC)), 28.3.2017 http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2017-0084+0+DOC+XML+V0//EN (Paragraph 33) (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[32] https://euobserver.com/uk-referendum/138845, 31.8.2017 (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[33] Europäisches Parlament – Draft opinion of the Committee on Economic and Monetary Affairs for the Committee on Budgetary Control on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Banking Authority for the financial year 2015(2016/2186(DEC))
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-595.630+01+DOC+PDF+V0//EN&language=EN (Punkt 2) (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[34] European Medicines Agency – Pressemitteilung “ EMA prepares for Brexit“, 1.8.2017 http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2017/07/news_detail_002789.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1 (zuletzt abgerufen: 22.9.2017)

[35] European Medicines Agency – United Kingdom’s withdrawal from the European Union (‘Brexit’), 2017 http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/general/general_content_001707.jsp&mid=WC0b01ac0580a809a7 (zuletzt abgerufen: 22.9.2017)

[36] European Medicines Agency – Pressemitteilung „Update on EMA relocation preparedness“, 26.9.2017 (zuletzt abgerufen: 27.9.2017)
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2017/09/news_detail_002814.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1

[37] Europäischer Rat „Verfahren im Hinblick auf einen Beschluss über die Verlegung der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union“, 22.6.2017 http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2017/06/22-euco-procedure-agencies_pdf/ (zuletzt abgerufen: 22.9.2017)

[38] https://oegfe.at/wordpress/wp-content/uploads/2017/09/EU_agencies_relocation.pdf (zuletzt abgerufen: 28.9.2017)

[39] http://www.consilium.europa.eu/en/policies/relocation-uk-based-agencies/ema/ (zuletzt abgerufen: 7.9.2017)

[40] http://www.consilium.europa.eu/en/policies/relocation-uk-based-agencies/eba/ (zuletzt abgerufen: 7.9.2017)

[41] https://euobserver.com/uk-referendum/139008, 14. September 2017 (zuletzt abgerufen: 27.9.2017)

[42] Written statement to Parliament – Council to relocate the European Police College, 31.3.2014
https://www.gov.uk/government/speeches/council-to-relocate-the-european-police-college (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[43] Opinion of the Commission on the initiative for a Regulation of the European Parliament and the Council amending Decision 2005/681/JHA establishing the European Police College (CEPOL) […], 16.1.2014 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014DC0007&from=EN (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[44] http://www.politico.eu/article/police-center-moved-from-uk-to-budapest-hungary-lessons-for-ema-eba-after-brexit/ (zuletzt abgerufen: 7.9.2017)

[45] Judgment of the European Union Civil Service Tribunal (Third Chamber), 11 April 2016 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30d6376407ae21db459e99cbf8ffee20ef0c.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyMaNj0?text=&docid=176103&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=619670 (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

[46] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie (nun Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung) (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2015 sind“ http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2017-0160+0+DOC+XML+V0//DE (zuletzt abgerufen: 22.9.2017)

[47] Ökonomische Effekte für Österreich einer Übersiedlung der European Banking Authority (EBA) und der European Medicines Agency (EMA) nach Wien, Institut für Höhere Studien, 1.6.2017 http://irihs.ihs.ac.at/4323/1/2017-ihs-report-schnabl-eba-ema.pdf (zuletzt abgerufen: 26.9.2017)

ISSN 2305-2635

Schlagwörter

EU-Agenturen, Gemeinsame Unternehmen, Brexit, EMA, EBA

Zitation

Schmidt, P., Schaller, S. (2017). Der Brexit bringt’s: Zwei EU-Agenturen auf der Suche nach einem neuen Standort. Wien. ÖGfE Policy Brief, 21’2017

Mag. Paul Schmidt 

Mag. Paul Schmidt (*1975) ist seit September 2009 Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE). Davor war er für die Oesterreichische Nationalbank in Wien und in Brüssel tätig. Er studierte Internationale Beziehungen, Politikwissenschaften und Publizistik an Universitäten in Österreich, Spanien sowie den USA und ist Alumni der Diplomatischen Akademie in Wien.

Mag. Stefan Schaller

Mag. Stefan Schaller ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Projektmanager an der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik. Er studierte Finno-Ugristik, Skandinavistik und Politikwissenschaft an der Universität Wien. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen Forschung und Recherchen zu Fragen der Demokratie und Zukunft der europäischen Integration, zentraleuropäische Zusammenarbeit und EU-Erweiterung, Meinungsforschung sowie die Organisation von EU-Seminaren für LehrerInnen.