Handlungsempfehlungen
- EU-Mitgliedstaaten sollten eine breite Koalition gegen neonazistische*) und extremistische*) Gruppen bilden. Sie sollten ganzheitliche Strategien zur Vorbeugung und Bekämpfung von Antisemitismus und für den Schutz jüdischer Gemeinden und Einrichtungen verabschieden und umsetzen.
- Es sollte im Rat der EU ein Koordinator für den Kampf gegen Antisemitismus, ähnlich dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, ernannt werden.
- Die Europäische Kommission sollte rechtliche Maßnahmen prüfen, um die Verbreitung antisemitischer Online-Inhalte zu verhindern sowie den Schutz jüdischer Gemeinden und Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten fördern.
Zusammenfassung
Seit mehreren Jahren steigt die Zahl antisemitischer Vorfälle in Europa dramatisch an. Die Terroranschläge gegen jüdische Ziele in Toulouse, Brüssel, Paris, Kopenhagen und Halle haben das Ausmaß des Hasses in dramatischer Weise aufgezeigt und verdeutlicht, dass größere Anstrengungen und ein entschlosseneres Handeln bei der Bekämpfung des Antisemitismus erforderlich sind. Unter österreichischem Vorsitz wurden auf europäischer Ebene durch die einstimmige Annahme der Erklärung des Rates zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Entwicklung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts für einen besseren Schutz jüdischer Gemeinschaften*) und Einrichtungen in Europa vom 6.12.2018*) die politischen Weichen für einen effektiven Kampf gegen Antisemitismus gestellt. Nun liegt es an den EU-Mitgliedstaaten unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitische Gewalt zu verhindern und jüdisches Leben in Europa zu schützen. Der alte und neue Judenhass ist eine Herausforderung für ganz Europa. Europa muss daher gemeinsam aktiv werden.
*) Siehe unter Definitionen und Erklärungen
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Antisemitismus in Europa wirksam bekämpfen – Herausforderungen und Maßnahmen
Alarmierender Anstieg des Antisemitismus in Europa
Ein Blick auf Europa zeigt: Antisemitismus nimmt in vielen Staaten wieder zu. Eine Erhebung unter der jüdischen Bevölkerung – durchgeführt von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aus dem Jahr 2018 – belegt, dass Hetze und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden ansteigt. 63 Prozent der Befragten aus zwölf Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Schweden, Ungarn, Österreich und Vereinigtes Königreich) in denen mehr als 96 % der jüdischen Bevölkerung innerhalb der EU leben, gaben laut der Erhebung an, dass sich der Antisemitismus zuletzt deutlich verstärkt habe; 45 Prozent bezeichneten Antisemitismus als ein „sehr großes Problem“.[1]
Auffällig ist, dass Antisemitismus keine Einstellung allein nur von Personen ist, die dem sog. rechten Rand zugerechnet werden können. Zu den häufigsten Täter-Gruppen zählten extremistisch eingestellte Muslime (30 Prozent), gefolgt von Personen die dem linken politischen Spektrum zuordenbar sind (21 Prozent), Arbeits- oder Schulkollegen (16 Prozent), Personen aus dem Bekanntenkreis (15 Prozent) und Personen die rechtsextreme[2] Ansichten vertreten (13 Prozent).[3]
Laut der Umfrage ist die jüdische Bevölkerung in Europa mit Vandalismus, Beleidigungen, Drohungen und Gewaltverbrechen konfrontiert; der größte Schauplatz für Antisemitismus sind aber das Internet und die sozialen Netzwerke (89 Prozent).
In Österreich besteht zwar eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz mit der israelitischen Kultusgemeinde, dementsprechend auch ein relativ hohes Sicherheitsgefühl, dennoch scheinen auch in Österreich Jüdinnen und Juden zusehends verunsichert zu sein und Angst zu haben, sich in der Öffentlichkeit zu ihrer Identität zu bekennen: Mehr als 7 von 10 Personen (73 Prozent) halten Antisemitismus für ein „großes“ oder „sehr großes“ Problem, 75 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass Antisemitismus in den letzten fünf Jahren zugenommen hat.[4]
Wichtige Wegweiser auf europäischer Ebene im Kampf gegen Antisemitismus
Spätestens seit dem Einzug der Rechtspopulisten in das Europäische Parlament unter Führung von Jean-Marie Le Pen im Jahr 1984 bemühen sich die europäischen Institutionen und Organisationen (EU, Europarat aber etwa auch OSZE) vermehrt um die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus.
Ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen Antisemitismus war die Einrichtung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), die 1994 anlässlich des ersten Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates zur Bekämpfung der wachsenden Probleme von Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz gegründet wurde. Die der ECRI übertragene Aufgabe besteht darin, Gesetzgebung, Politik und andere Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz und ihre Wirkung zu überprüfen und weitere Initiativen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene vorzuschlagen.[5]
1997 wurde die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) durch die Verordnung (EG) 1035/97[6] des Rates der EU gegründet, welche 2007 in die Europäische Agentur für Grundrechte integriert wurde. Die Aufgabe der EUMC bestand darin, objektive, wissenschaftlich fundierte und vergleichbare Daten über Fremdenfeindlichkeit, Rassismus sowie Antisemitismus und Diskriminierung zu sammeln, zu analysieren und die Erkenntnisse zu verbreiten.[7]
2003 veröffentlichte die EUMC eine erste Studie über die Erscheinungen von Antisemitismus in der EU, die die zunehmenden Attacken auf jüdische Einrichtungen und die jüdische Gemeinschaft belegte.[8] Am 31. März 2004 wurde ein weiterer 345-seitiger Bericht über Antisemitismus in den damals 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union veröffentlicht, der die Schwierigkeiten beim Sammeln und Vergleichen von Daten über Antisemitismus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten aufgrund einer fehlenden einheitlichen, allgemeinverbindlichen Definition von Antisemitismus betonte.[9]
Anfang 2005 hatte das EUMC zusammen mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Experten deshalb eine Arbeitsdefinition vorgeschlagen, die Antisemitismus sowohl als eine Wahrnehmungsweise als auch als gegen Jüdinnen und Juden bzw. jüdische Einrichtungen gerichtete verbale oder physische Handlungen definiert. Die Internationale Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) befasste sich in weiterer Folge mit der Antisemitismusdefinition und nahm am 15. Mai 2016 eine rechtlich nicht bindende jedoch international anerkannte Arbeitsdefinition an.[10]
Im Jahr 2000 brachte man auf europäischer Ebene auch erste umfassende Antidiskriminierungsgesetze auf den Weg: eine Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse[11] oder der ethnischen Herkunft[12] und eine Richtlinie für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung wurden verabschiedet.[13]
2008 nahm der Rat den Rahmenbeschluss der EU zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[14] einstimmig an. In der strafrechtlichen Verfolgung von Hassverbrechen und Hassrede, bestehen jedoch in zahlreichen EU-Staaten erhebliche Defizite, wie ein Bericht der Europäischen Kommission festgestellt hat.[15]
Ein weiterer wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Antisemitismus war die Ernennung von Katharina von Schnurbein zur ersten Koordinatorin der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus im Dezember 2015.[16] Ihre Aufgabe ist es, den Anliegen der jüdischen Gemeinschaften auf der politischen Ebene der Kommission Gehör zu verschaffen und die Kommission bei der Koordinierung der Arbeit im Rahmen ihrer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz zu unterstützen.
Im Mai 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission gemeinsam mit vier großen IT-Unternehmen (Facebook, Microsoft, Twitter und YouTube) einen Verhaltenskodex gegen Hassrede im Internet, um die Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig Hindernisse für Hassrede und terroristische Propaganda zu schaffen.[17]
Am 1. Juni 2017 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Bekämpfung von Antisemitismus[#18] in der alle EU-Mitgliedstaaten aufgerufen werden, Antisemitismus entschlossen entgegenzutreten und die rechtlich unverbindliche Antisemitismusdefinition[19] der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anzunehmen. Zudem sollen in verschiedenen gesellschaftspolitischen Bereichen wie Medien und Bildung, aber auch auf dem Gebiet der inneren Sicherheit spezielle Stellen geschaffen werden, die zu dem Thema Sensibilisierungsarbeit leisten sollen.
Unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedeten am 6. Dezember 2018 die Justiz- und Innenminister aller 28 EU-Mitgliedstaaten die bereits erwähnte Erklärung gegen Antisemitismus und für die Entwicklung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts für einen besseren Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen in Europa.
Der jüngste Anschlag auf eine jüdische Synagoge in Halle zeigt mehr denn je die Notwendigkeit, dass alle erwähnten Maßnahmen von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, um nachhaltige Schritte im Kampf gegen Antisemitismus zu unternehmen und die Sicherheit jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen zu gewährleisten.
Konkrete und nachhaltige Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus
Definition des Antisemitismus der Internationalen Holocaust-Gedenk-Allianz (IHRA) annehmen und anwenden
Die rechtlich nicht bindende IHRA-Arbeitsdefinition zum Antisemitismus, einschließlich ihrer elf veranschaulichenden Beispiele, sollte im Zuge der Anstrengungen zur Bekämpfung des Antisemitismus herangezogen und als Leitfaden für einen gemeinsamen Standard verwendet werden. Alle EU-Mitgliedstaaten sollten die IHRA-Arbeitsdefinition übernehmen und sie als Referenzinstrument verwenden, um eine wirksame Erkennung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus zu gewährleisten.[20]
Nationale Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus entwickeln und umsetzen
Die EU-Mitgliedstaaten sollten spezifische Strategien zur Bekämpfung des Antisemitismus und den Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen verabschieden oder im Rahmen ihrer nationalen Aktionspläne gegen Rassismus konkrete Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus festlegen. Solche ganzheitlichen Strategien sollten auf der IHRA-Definition von Antisemitismus bauen, sich auf valide Daten stützen und präventive, reaktive, aber auch gestaltende[21] Elemente enthalten, um das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen und Religionen im Einklang mit den europäischen Grundrechten und Werten zu gewährleisten. Sie sollten politische Unterstützung auf nationaler und lokaler Ebene erhalten und in Zusammenarbeit mit lokalen jüdischen Gemeinden und Organisationen ausgearbeitet werden.
Innerstaatliche Koordination und Umsetzung der Politiken stärken
Auf EU-Ebene sollte das Büro der Koordinatorin zur Bekämpfung des Antisemitismus entsprechend gestärkt werden, um die herausfordernde Koordinierungsrolle widerzuspiegeln. Allenfalls sollte überlegt werden, dieses von der Europäischen Kommission in den Rat der EU zu überführen, um näher an den Politiken der Mitgliedstaaten zu sein. Verschiedene Mitgliedstaaten haben bereits nationale Koordinatoren ernannt, wobei einige (wie Deutschland und Frankreich) die betreffenden Büros mit relevanten Personalressourcen ausgestattet haben. Andere Mitgliedstaaten sollten entweder diesem Beispiel folgen oder durch entsprechende interministerielle Koordination jedenfalls sicherstellen, dass eine regelmäßige Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der nationalen Politiken erfolgt.
Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus
In den letzten Jahren stand in erster Linie der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus im Vordergrund. Die EU muss dessen unbeschadet aber – wie die Ereignisse in Christchurch und Halle auf tragische Weise veranschaulichen – ihre Anstrengungen auch bei der Bekämpfung des rechtsextremistischen Terrorismus verstärken. Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich dazu zum ersten Mal in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen des Rates am 7./8. Oktober 2019 ausgetauscht. Sie stimmten darin überein, dass verschiedene Aspekte weiterer Arbeit bedürfen, wie etwa die Schaffung eines besseren Überblicks über gewaltbereiten Rechtsextremismus und Terrorismus, die Fortsetzung der Herausarbeitung und Weitergabe bewährter Verfahren für die Stärkung der Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus oder das Vorgehen gegen die Verbreitung illegaler extremistischer Inhalte online und offline.[22] Dies kann aber wohl nur ein erster Schritt sein und es wäre dringend notwendig, einen robusten Aktionsplan gegen gewaltbereiten Rechtsextremismus anzunehmen und umzusetzen.
Sicherheit von jüdischen Gemeinschaften und Einrichtungen gewährleisten
Es sollte überlegt werden, anhand gemeinsamer Lagebilder, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten und den jüdischen Einrichtungen und Organisationen zu verbessern sowie einen regelmäßigen Austausch zwischen den relevanten Akteuren sicherzustellen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Angehörigen ihrer jeweiligen jüdischen Gemeinden genauso in Sicherheit leben können wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger und daher entsprechende Finanzmittel für Sicherheitsvorkehrungen bereitstellen. Dies setzt zum einen das Verständnis des Ausmaßes der Bedrohung für die jüdischen Gemeinden und zum anderen die konkreten Sicherheitsprioritäten und -bedürfnisse eben dieser voraus. Es sollte überlegt werden, anhand gemeinsamer Lagebilder, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten und den jüdischen Einrichtungen und Organisationen zu verbessern sowie einen regelmäßigen Austausch zwischen den relevanten Akteuren sicherzustellen.
Effektive Maßnahmen im Bildungsbereich implementieren
Wie alle anderen Formen von Diskriminierung und Intoleranz muss auch dem Antisemitismus durch Bildungsarbeit vorgebeugt werden. Die Europäische Kommission sollte daher einen eigenen pädagogischen Leitfaden entwickeln, der EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützt, Antisemitismus proaktiv durch Bildungsarbeit wirksam zu begegnen und Toleranz nachhaltig zu fördern.[23]
Die Holocaust-Leugnung wird von gut der Hälfte der EuropäerInnen (53 Prozent) als Problem im eigenen Land wahrgenommen.
Laut einer Eurobarometer-Erhebung vom Januar 2019 kennen laut eigenen Angaben nur 3 Prozent der EuropäerInnen die jüdische Geschichte und die jüdischen Sitten und Gebräuche „sehr gut“, 68 Prozent geben an, sie seien „nicht informiert“. Die Holocaust-Leugnung wird von gut der Hälfte der EuropäerInnen (53 Prozent) als Problem im eigenen Land wahrgenommen. Nur vier von zehn EuropäerInnen im Durchschnitt glauben, dass über den Holocaust in den Schulen ausreichend unterrichtet wird.[24]
Lehrpläne und Schulbücher sollten frei von politischer Propaganda, Diskriminierung und Hass sein, gerade wenn es um die Geschichte und Kultur der jüdischen Gemeinden in Europa geht.
Die EU-Mitgliedstaaten sollten daher den Wissensstand über den Holocaust und über die Bedeutung der jüdischen Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger für die Geschichte und Entwicklung Europas fördern und sicherstellen, dass die Lehrkräfte in Schulen sowie in Weiterbildungs- und Integrationskursen für diese Aufgabe angemessen ausgebildet werden. Lehrpläne und Schulbücher sollten frei von politischer Propaganda, Diskriminierung und Hass sein, gerade wenn es um die Geschichte und Kultur der jüdischen Gemeinden in Europa geht.
Um Vorurteile abzubauen und Stereotypen entgegenzuwirken, sollte die Europäische Union die Beziehungen zwischen der europäischen und israelischen Zivilgesellschaft stärken.
Um Vorurteile abzubauen und Stereotypen entgegenzuwirken, sollte die Europäische Union die Beziehungen zwischen der europäischen und israelischen Zivilgesellschaft stärken. Über das Erasmus+ Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union, könnte der Austausch mit israelischen Bildungseinrichtungen ausgebaut und ein spezielles Koordinierungszentrum für den EU-Israel Jugendaustausch als Dach für die gesamte jugendbezogene Zusammenarbeit eingerichtet werden.
EU-weite Studien zu Antisemitismus
Die Forschung zu Antisemitismus hat sich weitgehend auf historische und theoretische Aspekte beschränkt.
Die jüngste Umfrage der FRA über die Erfahrung und Wahrnehmung von Antisemitismus bei europäischen Juden ist ein ausgezeichnetes Instrument und sollte in regelmäßigen Abständen von mindestens fünf Jahren durchgeführt werden. Dennoch stellt das Fehlen vergleichbarer Daten zu Antisemitismus EU-weit weiterhin eine Herausforderung dar und behindert gezielte Gegenmaßnahmen. Die Forschung zu Antisemitismus hat sich weitgehend auf historische und theoretische Aspekte beschränkt. Die Europäische Kommission sollte eine spezielle Studie über die Verbreitung von Antisemitismus in der Gesamtbevölkerung der EU in Auftrag geben, sowohl in Bezug auf die gesamte Gesellschaft als auch in Bezug auf wichtige Untergruppen innerhalb der Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich den extremen Linken, extremen Rechten sowie extremistischen Christen und Muslime.
Verurteilung der antisemitischen Diskriminierung von Israel und israelischen StaatsbürgerInnen weltweit
Israelische StaatsbürgerInnen sind international regelmäßig mit Ausgrenzung in Kultur, Sport, Wissenschaft und Kunst konfrontiert. Die Regierung Malaysias hat beispielsweise ein umfassendes Verbot für die Teilnahme israelischer StaatsbürgerInnen an öffentlichen Veranstaltungen im eigenen Land verhängt[25], eine arabische Airline weigert sich israelische StaatsbürgerInnen mit ihrer Flotte zu befördern.[26]
Die Europäische Union sollte als enger Partner des Staates Israel solche Diskriminierungen verurteilen und darauf reagieren, indem sie sich im Sinne der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus solidarisch mit Israel bzw. deren StaatsbürgerInnen zeigt und eine klare Haltung gegen Antisemitismus und Antizionismus als Grundvoraussetzung für alle Beziehungen zu Israel einnimmt.
Zusammenfassung und Ausblick
Der jüngste antisemitisch motivierte Terroranschlag auf eine Synagoge in Halle ist die jüngste Eskalationsstufe des bedrohlich ansteigenden Judenhasses in Europa und weltweit. Antisemitismus darf in Europa keinen Platz mehr haben und das nicht nur wegen der eigenen historischen Verantwortung, sondern auch weil gewaltsame antisemitische Übergriffe auf jüdische Einrichtungen oder Personen, sich immer auch gegen die Werte freier, demokratischer und offener Gesellschaften und damit schlussendlich gegen die Werte, auf denen die Europäische Union aufbaut, richten.
Der jüngste antisemitisch motivierte Terroranschlag auf eine Synagoge in Halle ist die jüngste Eskalationsstufe des bedrohlich ansteigenden Judenhasses in Europa und weltweit.
In der Vergangenheit wurden auf europäischer Ebene wichtige Maßnahmen in die Wege geleitet, wiewohl die kompetenzrechtlichen Möglichkeiten der Europäischen Union im Kampf gegen Antisemitismus begrenzt bleiben. Um Antisemitismus nachhaltig zu bekämpfen, ist nicht nur die europäische, sondern besonders auch die nationale Ebene gefragt.
Die Europäische Kommission sollte in einem nächsten Schritt rechtliche Maßnahmen prüfen, um die Verhinderung der Verbreitung antisemitischer Online-Inhalte sowie den Download und die weitere Verbreitung von Videos, die antisemitisch motivierte und sonstige terroristische Anschläge und Amokläufe jedweder Art zeigen, zu gewährleisten sowie den Schutz jüdischer Gemeinschaften und Einrichtungen in den Mitgliedstaaten fördern.
Des Weiteren sollte für die bessere Koordinierung und Umsetzung der Politiken der Mitgliedstaaten zur Vorbeugung und Bekämpfung von Antisemitismus im Rat der EU ein Koordinator für den Kampf gegen Antisemitismus ähnlich dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung ernannt werden.
Aus seiner historischen Verantwortung heraus hat Österreich den Auftrag, sich sehr intensiv mit dem Kampf gegen Antisemitismus auseinanderzusetzen und konnte in der jüngsten Vergangenheit sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene federführend wichtige Akzente setzen und Strategien entwickeln.
- Am 25. April 2017 hat Österreich als drittes von bisher insgesamt 18 Ländern die IHRA-Antisemitismusdefinition übernommen.[27]
- Berichterstatter der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Antisemitismus, die mit einer zwei Drittel Mehrheit am Juni 2017 angenommen wurde, war der österreichische Europaabgeordnete Heinz K. Becker; weitere österreichische Abgeordnete sind in unterschiedlichen Gremien auf europäischer Ebene im Kampf gegen Antisemitismus aktiv.[28]
- Unter österreichischer Ratspräsidentschaft verabschiedeten am 6. Dezember 2018 die Justiz- und Innenminister aller 28 EU-Mitgliedstaaten eine Erklärung gegen Antisemitismus.
- Am 15. März 2019 wurde von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die Studie „Antisemitismus in Österreich 2018“ vorgestellt[29]; darauf aufbauend hat das österreichische Parlament erst kürzlich die Initiative „Bildung gegen Vorurteile“ etabliert. Im Rahmen von Workshops für SchülerInnen und Lehrlinge wird Aufklärungsarbeit zu den Themen Antisemitismus und Rassismus geleistet.[30]
Dieser eingeschlagene Weg im Kampf gegen Antisemitismus muss sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene konsequent und kompromisslos fortgeführt und entsprechende politische Schwerpunkte gesetzt werden.
Es liegt nun an den EU-Mitgliedstaaten, eine breite und geschlossene Koalition gegen rechtsextremistische, neonazistische und extremistische Gruppen (unabhängig vom politischen Spektrum oder religiöser Anschauung) zu bilden und dringend wirksame Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus umzusetzen. Dabei sollten sie eng mit den involvierten AkteurInnen zusammenarbeiten, insbesondere mit den jüdischen Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, um Antisemitismus effektiver vorzubeugen und zu bekämpfen.
(1) Mit dem Begriff “Neonazismus” werden innerhalb des Rechtsextremismus Personenzusammenschlüsse und Aktivitäten charakterisiert, die ein Bekenntnis zur Ideologie des Nationalsozialismus enthalten und auf die Errichtung eines totalitären Führerstaats nach dem Vorbild des “Dritten Reiches” ausgerichtet sind. Weiterführende Literatur: https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem?p=all
(2) Der deutsche Verfassungsschutz definiert Extremismus als fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaats. Darunter fallen alle Bestrebungen, die sich gegen den Kernbestand des Grundgesetzes beziehungsweise der freiheitlich demokratischen Grundordnung insgesamt richten. Der Begriff ist eine Sammelbezeichnung für antidemokratische Bestrebungen und umfasst sowohl den Linksextremismus als auch Rechtsextremismus, aber auch den religiösen Fundamentalismus, der sich nicht angemessen auf der Links-Rechts-Achse platzieren lässt. Weiterführende Literatur: https://www.kas.de/web/europa/extremismus-in-deutschland
(3) Die Erklärung des Rates vom 6. Dezember 2018 spricht von „Gemeinschaften“ (und nicht von „Gemeinden“). Im Folgenden wird dieser Begriff verwendet, wenn direkt oder indirekt auf diese Erklärung Bezug genommen wird – ansonsten wird auch der Begriff „Gemeinden“ verwendet.
(4) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15213-2018-INIT/de/pdf
[1] https://fra.europa.eu/en/publication/2018/2nd-survey-discrimination-hate-crime-against-jews
[2] Die von den österreichischen Staatsschutzbehörden verwendete Definition von Rechtsextremismus versteht unter diesem Begriff eine Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen – von fremdenfeindlich/rassistisch bis hin zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung –, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen und diesen mit Mitteln bzw. Gutheißung von Gewalt bekämpfen. Weiterführende Literatur: https://www.bvt.gv.at/401/files/Verfassungsschutzbericht2018.pdf
[3] Antisemitismus artikuliert sich in unterschiedlichsten Formen und findet sich heute in allen Gesellschaftsschichten, allen Bildungsgruppen und allen politischen Richtungen wieder. Während Antisemitismus im politisch rechten Spektrum meistens auf ein rassistisches Motiv zurückzuführen ist, begründet sich Antisemitismus aus dem muslimischen oder linken Spektrum häufig auf einer Solidarität mit Palästina, Antiamerikanismus und Antikapitalismus und verdichtet sich häufig in Antizionismus, der Israel oft als Projektionsfläche antisemitischer Ressentiments instrumentalisiert.
[4] https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2018-experiences-and-perceptions-of-antisemitism-survey_en.pdf, Seite 12-13.
[5] Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI): Zweiter Bericht über Österreich, Straßburg 2000, S. 3.
[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31997R1035
[7] Mc Clintock, M., & Sunderland, J.: Antisemitismus in Europa, 2004, S. 6-12.
[8] http://www.hagalil.com/antisemitismus/europa/eu-studie.htm
[9] Mc Clintock, M., & Sunderland, J.: Antisemitismus in Europa, 2004, S. 6-12.
[10] Ullrich, P.: Gutachten zur „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance, Berlin 2019, S. 7.
[11] Die Europäische Union weist Theorien, mit denen versucht wird, die Existenz verschiedener menschlicher Rassen zu belegen, zurück. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ in dieser Richtlinie impliziert nicht die Akzeptanz solcher Theorien.
[12] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000L0043&from=EN
[13] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32000L0078
[14] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008F0913&from=de
[15] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014DC0027&from=DE
[16] https://ec.europa.eu/home-affairs/what-is-new/news/news/2015/20151201_2_en
[17] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_16_1937
[18] http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2017-0243_DE.html?redirect
[19] https://www.holocaustremembrance.com/de/node/196
[20] https://eurojewcong.org/ejc-in-action/statements/jewish-organisations-announce-joint-action-plan-for-combatting-antisemitism-in-europe/?fbclid=IwAR0Wh19NzlckSo_GDDxMuNGUCfEqDumiChxsnJgQJhmoyzG6Ktjlf8yy3HA
[21] Vgl. zu diesem dreistufigen Ansatz in der Sicherheitspolitik auch die Österreichische Sicherheitsstrategie 2013 (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/sicherheitspolitik/sicherheitsstrategie.html) sowie die Ministererklärung, die im Rahmen der Konferenz „Tackling Jihadism Together“ am 20. März 2015 in Wien angenommen wurde (https://bmi.gv.at/bmi_documents/1658.pdf).
[22] https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2019/10/07-08/
[23] https://www.osce.org/de/odihr/411170?download=true
[24] http://data.europa.eu/euodp/en/data/dataset/S2220_90_4_484_ENG
[25] https://www.dw.com/de/malaysia-verbietet-israelis-teilnahme-an-öffentlichen-veranstaltungen/a-47109570
[26] https://www.welt.de/vermischtes/article181664270/Kuwait-Airways-nimmt-Israeli-nicht-mit-Klage-gescheitert.html
[27] Bisher wurde die Arbeitsdefinition von den folgenden Regierungen angenommen: Vereinigtes Königreich, Israel, Österreich, Schottland, Rumänien, Deutschland, Bulgarien, Belgien, Schweden, Litauen, Republik Nord Mazedonien, Niederlande, Slowakei, Republik Moldau, Tschechische Republik, Ungarn, Frankreich, Kanada.
[28] Der österreichische Europaabgeordnete Heinz K. Becker war von November 2017 bis Juli 2019 Vorsitzender der parteiübergreifenden Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments gegen Antisemitismus (EP-WGAS), ihm folgte die Europaabgeordnete Karoline Edtstadler; MdEP Lukas Mandl leitet die interparlamentarische Gruppe “Transatlantic Friends of Israel“.
[29] https://www.antisemitismus2018.at/neue-initiative-gegen-antisemitismus/
[30] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190911_OTS0097/parlament-sobotka-praesentiert-neue-initiative-gegen-antisemitismus
APA/OTS (2019): Parlament: Sobotka präsentiert neue Initiative gegen Antisemitismus, vom
11.11.2019, abrufbar unter: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190911_OTS0097/parlament-sobotka-praesentiert-neue-initiative-gegenantisemitismus (letzter Zugriff:29.10.2019).
Bergmann, W. Wetzel, J. (2003). EUMC – Synthesis Report: Manifestations of anti-Semitism
in the European Union, Vienna, March 2003, abrufbar unter: http://www.hagalil.com/antisemitismus/europa/eu-studie.htm (letzter Zugriff: 20.11.2019).
Benz, W. (2010). Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, 3.
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Deutsche Welle (2019): Malaysia verbietet Israelis Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, vom 16.01.2019, abrufbar unter: https://www.dw.com/de/malaysia-verbietet-israelis-teilnahmean-öffentlichen-veranstaltungen/a-47109570 (letzter Zugriff: 23.10.2019).
EC – Europäische Kommission (Januar 2019): Special Eurobarometer 484: Perceptions of antisemitism, abrufbar unter: http://data.europa.eu/euodp/en/data/dataset/S2220_90_4_484_ENG (letzter Zugriff: 23.10.2019).
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EURLEX (2000) – Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000L0043&from=EN. (letzter Zugriff: 23.10.2019).
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https://www.antisemitismus2018.at - Forum gegen Antisemitismus (FGA)
https://www.fga-wien.at
Wenn Sie Opfer oder Zeuge eines antisemitischen Vorfalls werden, können Sie dies bei dem Forum gegen Antisemitismusmelden. Das FGA unterstützt Betroffene durch persönlichen Kontakt, setzt mit ihnen gemeinsam weitere Schritte und bietet gegebenenfalls juristische Erstberatung.
ISSN 2305-2635
Die Ansichten, die in dieser Publikation zum Ausdruck kommen, stimmen nicht unbedingt mit jenen der ÖGfE oder jenen Organisationen, für die die Autoren arbeitet, überein.
Schlüsselwörter
Antisemitismus, Antisemitismusbekämpfung, Extremismus, Nationalismus, Rassismus, Prävention, Bildungsarbeit, Sicherheit, Toleranz, Israel, Judentum
Zitation
Griesser, P., Martino, A. (2019). Antisemitismus in Europa wirksam bekämpfen – Herausforderungen und Maßnahmen. Wien. ÖGfE Policy Brief, 23’2019