Europa, wie hältst du’s mit der Rechtsstaatlichkeit?

Es ist ein gutes Zeichen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klagen Ungarns und Polens gegen die EU-Konditionalitätsregelung abgewiesen hat. Damit hat die EU-Kommission nun freie Hand, erstmals gezielt vorzuschlagen, EU-Gelder zu sperren, wenn Mitgliedstaaten gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen und so die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen. Ein Rechtsstaatsverstoß alleine wäre noch nicht ausreichend, um diesen Mechanismus zu starten. Entscheidend dafür sind mögliche finanzielle Folgewirkungen.

Der Sanktionsmechanismus zum Schutz des EU-Budgets, der seit Jänner 2021 in Kraft ist, harrt nun seines Lackmustests. Um eine politische Einigung in den Budgetverhandlungen zu ermöglichen, hat sich die EU-Kommission Ende 2020 dazu bereit erklärt, das entsprechende Urteil des EuGH abzuwarten und nicht schon davor tätig zu werden. Dieses Urteil ist nun da. Die Klage wurde abgewiesen und die Rechtsgrundlage des Mechanismus sowie seine Vereinbarkeit mit anderen Verfahren und dem Grundsatz der Rechtssicherheit bestätigt. Und aufgeschoben ist jedenfalls nicht aufgehoben. So kann jedes Vergehen in diesem Kontext ab 1. Jänner 2021 auch rückwirkend geahndet werden.

Politisch steigt nun der Druck auf die EU-Kommission, den Mechanismus zu initiieren. Insbesondere das EU-Parlament fordert mehr Tempo in dieser Frage. Sein Erfolg steht und fällt jedoch mit seinem Start. Die erste Anwendung muss absolut wasserdicht sein, damit das neue Instrument auch seine Wirkung entfalten kann und nicht schon bei seiner Premiere die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten verfehlt und gleich wieder in den Winterschlaf versetzt wird. Das politische Erwartungsmanagement sollte daher den Realitäten angepasst werden, um nicht zu enttäuschen. Denn auch dieses Verfahren wird nicht von heute auf morgen zu Ergebnissen führen, sondern einen weiteren intensiven Dialog mit dem betroffenen Mitgliedsland einleiten, der, wenn er fehlschlägt, schließlich zur Sperre von Geldern führen kann.

Ob der Konditionalitätsmechanismus also zu einem wirksamen Instrument gegen Missbrauch und Korruption wird, wird die Praxis – besser früher als später – zeigen. Das Instrument ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein weiteres Mittel zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, indem eine Verbindung zum EU-Haushalt hergestellt und damit der Fokus auf die korrekte Verwendung von Steuergeldern gelenkt werden kann. Und es ermöglicht ein Verfahren ohne einzelstaatliche Veto-Keule.

Aber auch die anderen Instrumente des EU-Werkzeugkastens zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit werden dadurch nicht weniger wichtig, insbesondere etwa die bisher noch ausstehende Genehmigung der Milliarden-Förderungen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds. Polnische und ungarische Regierungsvertreter mögen sich über das EuGH-Urteil empören. Aber Gerichtsurteile sind anzuerkennen und umzusetzen. Das ist die Basis eines funktionierenden Rechtsstaats.

 

Paul Schmidt

Foto: (C) European Union, 2017