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Wie initiiere ich eine Europäische Bürgerinitiative? – 10 Antworten auf Ihre Fragen

Die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik informiert, wie auch Sie sich an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligen können! Die Regeln für die Durchführung werden morgen vom Europäischen Parlament (EP) endgültig beschlossen. Nächste Woche findet die formelle Abstimmung im Rat statt.

Wie initiiere ich eine Europäische Bürgerinitiative?

1. Was ist eine Europäische Bürgerinitiative?
Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Art „EU-Volksbegehren“. Erstmals können EU-Bürger die Europäische Kommission (EK) direkt ersuchen, neue Gesetzesinitiativen einzubringen.

2. Wie starte ich eine Bürgerinitiative?
Sie gründen ein Bürgerkomitee mit mindestens sieben Mitgliedern aus sieben unterschiedlichen EU-Ländern und registrieren Ihre Initiative bei der EK (anzugeben sind u.a.: Titel der Initiative, Inhalt und Zielsetzung, Kontaktdaten der Komitee-Mitglieder, alle Finanzierungsquellen).

3. Kann ich jedes Thema für eine Bürgerinitiative vorschlagen?
Nein, die Initiative muss folgenden Anforderungen entsprechen:
– Sie muss einen Politikbereich betreffen, in dem die EK Handlungsbefugnis hat.
– Sie darf nicht offensichtlich missbraucht und unseriös verwendet werden.
– Sie darf den Werten der EU gemäß den Verträgen nicht widersprechen.
Nach Ihrer Registrierung wird die EK innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob die Initiative den geforderten Bedingungen entspricht.

4. Wie viele Unterschriften müssen gesammelt werden?
Mindestens eine Million innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Registrierung.
Sie können die Unterschriften entweder auf Papier oder online sammeln. Für die Online-Sammlung stellt die EK eine Software frei zur Verfügung.

5. Kann ich die geforderte Million an Unterstützungserklärungen in einem einzigen Land sammeln?
Nein, die Unterschriften müssen momentan aus mindestens sieben EU-Ländern (einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten) kommen. Pro Land ist eine Mindestanzahl an Unterschriften nötig. Diese Zahl errechnet sich durch die Zahl der Abgeordneten des jeweiligen Landes im EP multipliziert mit 750. (Österreich: 12.750)

6. Wer kann eine Initiative unterschreiben?
Alle EU-BürgerInnen, die das Mindestalter für eine Teilnahme an der Wahl des EP erreicht haben (für ÖsterreicherInnen: 16 Jahre). Welche Daten Sie dafür preisgeben müssen, hängt von den Vorgaben der Länder ab. (In den meisten Ländern erforderlich: Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Ausweisnummer, Unterschrift mit Datum)

7. Was passiert, wenn ich eine Million Unterschriften gesammelt habe?
Zuerst müssen Sie Ihre Unterstützungserklärungen den zuständigen Stellen in den einzelnen EU-Ländern übermitteln, welche die Gültigkeit der Unterschriften innerhalb von drei Monaten überprüfen und Ihnen dann ein Zertifikat ausstellen. Mit dem Zertifikat können Sie nun die Bürgerinitiative an die EK übergeben. Dann werden Sie eine Einladung erhalten, der EK Ihr Anliegen umfassend zu erklären und Ihre Initiative in einem öffentlichen Hearing im EP zu präsentieren. Innerhalb von drei Monaten muss die EK ihre Schlussfolgerungen zur Initiative und die von ihr beabsichtigten Maßnahmen öffentlich darlegen.

8. Was passiert mit den Unterschriften danach?
Sie als Initiator sind dafür verantwortlich, die personenbezogenen Daten der BefürworterInnen Ihrer Initiative innerhalb eines Monats nach Übergabe an die EK oder innerhalb 18 Monate nach der Registrierung Ihrer Initiative vollständig zu vernichten. Dasselbe gilt für die EU-Mitgliedsländer innerhalb eines Monats nach der Ausstellung des Gültigkeits-Zertifikats.

9. Wann kann ich mit meinem Engagement beginnen?
Die EU-Mitgliedsländer haben nach der Veröffentlichung der Bürgerinitiative im Amtsblatt der EU noch zwölf Monate Zeit, um die von der EK, dem EP und dem Rat beschlossenen Regeln in ihre Gesetzesbücher zu übernehmen. Voraussichtlich ab Jänner 2012 können Sie dann starten!

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die EK wird in den nächsten Monaten eine Anlaufstelle für Ihre Fragen zur Bürgerinitiative einrichten. Weiters werden Ihnen die „Europe Direct“-Informationsbüros als Ansprechpartner in den Bundesländern zur Verfügung stehen.

Informationen gibt es auch im Internet:
ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm