Der britische High Court rührt beim BREXIT nochmals kräftig um.
Laut Entscheidung des britischen High Court, kann die Regierung alleine NICHT Artikel 50 des Lissabonner Vertrages auslösen.
Um einen BREXIT zu initiieren, braucht es nach Ansicht der Richter die Zustimmung des Unterhauses im britischen Parlament!
Dieses war auch die entscheidende Stimme beim EG-Beitritt der Briten 1972.
Da die Mehrheit der sogenannten MPs im Unterhaus eher als “pro-europäisch” eingestuft werden, hat die Entscheidung des High Court wieder Spannung in die BREXIT-Debatte gebracht. Das die Abgeordneten jedoch wirklich gegen die Wähler in ihren Wahlkreisen stimmen gilt als eher unwahrscheinlich, jedoch nicht unmöglich. Neuwahlen, währen vorprogrammiert.