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Stellungnahmen | März 30, 2021
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EU-Spitzenkandidaten? Da war doch was… (Gastkommentar, Wiener Zeitung)

Ja, da war ganz sicher etwas.
2014 wurden erstmals nur Personen, die im Vorfeld als EU-Spitzenkandidaten ihrer Parteien in den EU-Wahlkampf gezogen waren, vom EU-Parlament für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten berücksichtigt. Jean-Claude Juncker wurde dementsprechend, als Spitzenkandidat der letztlich stimmenstärksten Europäischen Volkspartei (EVP), vom Europäischen Rat vorgeschlagen und im EU-Parlament gewählt.

Nach den EU-Wahlen 2019 war aber wieder alles anders. Weder die zersplitterten parlamentarischen Fraktionen noch die im Europäischen Rat versammelten EU-Staats- und Regierungschefs konnten sich auf einen der im Vorfeld nominierten Spitzenkandidaten einigen. Als Kompromiss schlugen die Mitgliedstaaten – einstimmig – die frühere deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin vor. Trotz dieser Umgehung der Spitzenkandidaten wählten die nunmehr ausgebremsten EU-Abgeordneten von der Leyen schließlich zur ersten Präsidentin der Europäischen Kommission. Um die Wogen zu glätten, machte sie einen Schritt auf die EU-Abgeordneten zu, indem sie sich in ihrer ersten Rede vor dem Plenum dezidiert für eine Weiterentwicklung des Spitzenkandidatenmodells sowie für die Einführung transnationaler Wahllisten bei den EU-Wahlen aussprach.

Gut eineinhalb Jahre später sollte sich, Corona hin oder her, die in den Startlöchern stehende Konferenz zur Zukunft Europas dieses Themas annehmen und über die Ausgestaltung und bessere Funktionsweise der EU nicht nur diskutieren, sondern auch den weiteren Integrationsfahrplan konkret abstecken. Die Zukunftsdebatte bietet die notwendige Gelegenheit, unterschiedliche Auffassungen, die bei Fragen der Demokratie, Legitimation und Effizienz der europäischen Entscheidungsverfahren in den vergangenen Jahren wieder in den Vordergrund gerückt sind, zu klären. Sie bietet auch die Chance, von der Leyen beim Wort zu nehmen, das EU-Wahlrecht endlich zu reformieren und das Spitzenkandidatenverfahren neu aufzusetzen.

Eine verbesserte demokratische Legitimation der EU, vermehrte Sichtbarkeit der Kandidaten und die Stärkung des Wählerwillens sind die Hauptargumente, die dafür sprechen würden. Spitzenkandidaten, die grenzüberschreitend um Wählerstimmen werben und dazu beitragen, eine europäische Öffentlichkeit sowie eine europäische Wählerschaft entstehen zu lassen, würden die EU-Wahlen weiter aufwerten und europäisieren.

Obwohl bis dato nicht mehrheitsfähig, würden transnationale Wahllisten in Kombination mit direkt zur Wahl stehenden Spitzenkandidaten letztlich auch den europäischen Parteien eine prononciertere Rolle einräumen und die EU-Wahlen insgesamt ein Stück weiter aus dem nationalstaatlichen Rahmen herausholen. Jetzt wäre es an der Zeit, breit für diese Idee zu werben, um bis zu den nächsten EU-Wahlen 2024 mit kompromissfähigen Mehrheiten diese auch umzusetzen. Also: Der Worte sind nie genug gewechselt, lasst uns trotzdem Taten sehen.

Paul Schmidt

Eine Langfassung des Textes ist als Policy Brief der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) erschienen: https://www.oegfe.at/category/policy-briefs/

Stefan Schaller

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