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Britisches Schattenboxen gegen die Personenfreizügigkeit (Gastkommentar Paul Schmidt, Wiener Zeitung)

Einwanderer zahlen auch im Vereinigten Königreich mehr ins Sozialsystem ein als sie an Leistungen erhalten.

Die Möglichkeit, an einem beliebigen Ort in der EU zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, gilt für Europäer, gemäß Eurobarometer, als die größte Errungenschaft der EU-Integration. Nichtsdestotrotz haben der britische Wahlkampf und das angekündigte EU-Referendum die Debatte um die Beschränkung der Personenfreizügigkeit neu entfacht. Befürchtet werden Lohndumping, Arbeitsplatzverdrängung und ungerechtfertigte Sozialleistungen. Probleme gibt es tatsächlich. Aber sind sie Grund genug, Menschen, die eine neue Lebensperspektive suchen, unter Generalverdacht zu stellen? Dass der eigene Arbeitsmarkt auf Zuzug angewiesen ist und Einwanderer ihr Recht auf Sozialleistungen selbstverständlich erwerben, wird in der öffentlichen Debatte gerne und oft unter den Tisch gekehrt.

Dabei belief sich der Nettosteuerbeitrag der seit dem Jahr 2000 in Großbritannien angekommenen Einwanderer aus den zehn Ländern der EU-Osterweiterung in zehn Jahren auf fünf Milliarden Pfund, wie aus einer Studie des University College London hervorgeht. Jener der Migranten aus den 15 alten EU-Staaten betrug 15 Milliarden Pfund; und selbst jener von Nicht-EU-Zuwanderern war mit rund fünf Milliarden Pfund positiv. Die Nettosteuerleistung der “echten” Briten war hingegen negativ, und zwar um 617 Milliarden Pfund. Die Wahrscheinlichkeit, dass Migranten in diesem Zeitraum staatliche Leistungen oder steuerliche Vorteile erhielten, war um 43 Prozent geringer als bei Einheimischen.

Übrigens belegt der Österreichische Integrationsfonds auch für unser Land die positiven Auswirkungen der EU-Migration: Im Schnitt sind EU-Migranten nämlich höher qualifiziert, und die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt deutlich unter jener der Österreicher. Nicht zuletzt bestätigen das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) und die Wirtschaftsuniversität Wien, dass Migrantenfamilien jährlich um 2075 Euro weniger an Sozialleistungen erhalten als inländische Haushalte.

Und ganz so leicht ist das mit der Mobilität in Europa eben auch nicht. Jeder EU-Bürger kann sich zwar für drei Monate in einem anderen EU-Land aufhalten. Danach unterliegt der Aufenthalt jedoch bestimmten Regeln. Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige aus der EU sind inländischen jedenfalls gleichgestellt. Sechs Monate lang kann am Aufenthaltsort ein Job gesucht werden. Eine etwaige Arbeitslosenunterstützung erhält man dafür jedoch maximal vom jeweiligen Heimatland. Studierende, Arbeitslose und Pensionisten können nur dann länger bleiben, wenn sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, das Sozialsystem nicht belasten und krankenversichert sind. Erst nach fünf Jahren erwerben sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Bei einer “unverhältnismäßigen Belastung” des Sozialsystems oder Betrug werden Aufenthaltsgenehmigungen auch aufgehoben.

Generelle Vorwürfe gegen “andere” sind leicht erhoben, aber eben auch oft verfehlt. Über gesetzliche Nachschärfungen kann durchaus nachgedacht werden. Doch statt Vorurteile in Großbritannien und anderswo zu bedienen, braucht es einen faktenbasierten Gesamtdiskurs. Von fairer Mobilität profitieren nämlich auch Österreicher und Briten.