Abstimmungsmonitoring der österreichischen EU-Abgeordneten (Plenarsitzung 13. bis 16. Jänner 2014

Die erste Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Jahr 2014 hat von 13. bis 16. Jänner in Straßburg stattgefunden.

Die ÖGfE hat das Abstimmungsverhalten aller österreichischen EU-Abgeordneten zu ausgewählten Punkten der Tagesordnung beobachtet. Die untersuchten namentlichen Abstimmungen behandelten die folgenden Themen:
  • Konzessionsvergabe
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste
  • Fortschrittsbericht Serbien
  • Prozess der europäischen Integration des Kosovo

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für neue EU-weite Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionsverträge. U. a. sollen neue Zuschlagskriterien eingeführt werden, die ökologische, soziale und innovative Aspekte besser berücksichtigen. Bietverfahren sollen weniger Verwaltungsaufwand für Anbieter und einfacheren Zugang für KMUs mit sich bringen. Auch schärfere Regeln für Unteraufträge sind geplant, um Sozialdumping entgegenzuwirken. Den Mitgliedstaaten steht es frei zu entscheiden, wer öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausführen soll. Eine Privatisierung öffentlicher Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, wird NICHT gefordert. Das Plenum bestätigte die besondere Eigenschaft von Wasser als öffentliches Gut. Dieses wird daher von den neuen Bestimmungen ausgenommen
[Abstimmungsergebnisse siehe Tabelle].

Die Abgeordneten begrüßten mehrheitlich die Entscheidung, mit Serbien Beitrittsverhandlungen aufzunehmen und sprachen sich dafür aus, den Prozess der europäischen Integration des Kosovo zu beschleunigen
[Abstimmungsergebnisse siehe Tabelle]
.

Das Plenum stimmte mit einer großen Mehrheit von 630 Stimmen (42 Nein | 12 Enthaltungen) für die Annahme des neuen Verbraucherschutzprogrammes 2014 bis 2020, das vor allem bessere Information, Transparenz und Aufklärung für die Verbraucher sowie die Steigerung der Produktsicherheit anstrebt (alle österreichischen MEPs stimmten dafür, HP Martin enthielt sich).

In einem ebenso hohen Ausmaß (659 Ja | 24 Nein | 8 Enthaltungen) sprach sich das EP (und alle heimischen MEPs) für die stärkere Bekämpfung von Lebensmittelbetrug (u .a. EU-weite Definition, mehr DNA-Tests, Rückverfolgbarkeit entlang der Lebensmittelkette) aus.

Das Plenum (und alle anwesenden heimischen MEPs) sprach sich weiters für strengere Arbeitskontrollen und mehr Mittel zur Bekämpfung von Sozialdumping (nichtlegislative Entschließung – 586 Ja | 58 Nein | 47 Enthaltungen).

Eine breite Mehrheit stimmte auch für besseren sozialen Schutz von Selbständigen in der EU und bessere Koordinierung der Mitgliedstaaten (nichtlegislative Entschließung – 587 Ja  (davon 15 aus Ö) | 65 Nein | 39 Enthaltungen (davon 4 aus Ö: Martin/Mölzer/Obermayr/Werthmann).

Das EP stimmte mehrheitlich (und mit den Stimmen aller 17 bei der Abstimmung anwesenden österreichischen MEPs) gegen die Marktzulassung von gentechnisch verändertem Mais /Sorte Pioneer 1507. (Nichtlegislative Entschließung: 385 Ja | 201 Nein | 30 Enthaltungen). Allerdings sprach sich das Plenum gegen die Kennzeichnungspflicht von Honig aus, wenn Blütenpollen von genveränderten Pflanzen stammen.

Das Plenum stimmte für die Senkung des CO2-Grenzwertes bei leichten Nutzfahrzeugen bis 2020 (552 Ja | 110 Nein | 12 Enthaltungen im OGV 1. Lesung). Mit Nein stimmten die heimischen MEPs Ehrenhauser, Lichtenberger, Lunacek und Martin. Die MEPs Mölzer, Obermayr und Werthmann enthielten sich.

Das EP nahm Leitlinien zur finanziellen Beteiligung von ArbeitnehmerInnen an Unternehmensgewinnen an (562 Ja | 62 Nein | 60 Enthaltungen). Die MEPs Ehrenhauser und Mölzer stimmten dagegen, Lichtenberger, Lunacek und Martin enthielten sich (nichtlegislative Entschließung).

Weitere Themen u. a.:

  • Forderung des Verbots der gefährlichsten Plastikprodukte und bestimmter Plastiktüten ab 2020
  • Forderung einer europäischen Strategie zur Obdachlosigkeit
  • Forderung einer Strategie zur Reindustrialisierung Europas
  • Keine Diskriminierung von ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Staaten.