Der 06.10.2015 wird als ein bedeutender Tag, im Gedächtnis vieler Europäischer Datenschützer bleiben.
Der EuGH hat nämlich der Beschwerde des Österreichers Maximilian Schrems stattgegeben und das so sogenannte „Safe Harbor Agreement“ außer Kraft gesetzt. Diese Entscheidung gilt als großer Gewinn für den Datenschutz, da dadurch die Praxis der amerikanischen Nachrichtendienste als „nicht ausreichend“ für europäische Standards gilt.
Alle Details dazu und was diese Entscheidung des EuGH bedeutet, kann in unserem #Factsheet nachgelesen werden
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