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Ein starkes EU-Budget durch neue Einnahmequellen finanzieren

Von Philipp Heimberger und Bernhard Schütz

Handlungsempfehlungen

  1. Echte Eigenmittel für das EU-Budget gezielt ausbauen: Die Finanzierung des EU-Haushalts sollte stärker auf eigenständigen Einnahmequellen beruhen. Neue Abgaben auf grenzüberschreitende und bislang vergleichsweise schwach besteuerte Aktivitäten können die Einnahmenbasis verbreitern und die Abhängigkeit von unpopulären nationalen Haushaltsbeiträgen verringern.
  2. Mobile Steuerbasen europäisch koordinieren: Finanztransaktionen, digitale Geschäftsmodelle, Krypto-Assets, Luftverkehr und ultra-hohe Vermögen lassen sich auf nationaler Ebene aufgrund von Steuerwettbewerb und Ausweichmöglichkeiten nur begrenzt wirksam besteuern. In diesen Bereichen macht eine europäische Besteuerung also besonders Sinn, um Verlagerungen zu erschweren und gemeinsame europäische Herausforderungen zu adressieren.
  3. Finanzierung ökologisch und sozial ausgewogener gestalten: Neue Eigenmittel sollten nicht nur Einnahmen generieren, sondern auch ökologische und soziale Folgekosten berücksichtigen und die Finanzierungsbeiträge breiter verteilen. Ein diversifizierter Eigenmittel-Mix könnte die starke Belastung von Arbeit und Konsum bei der Finanzierung der nationalen Haushaltsbeiträge begrenzen und große Unternehmen, Finanzmarktakteure sowie sehr vermögende Personen stärker einbeziehen.

Policy-Kernbotschaft

EU-Eigenmittel
stärken

Steuerwettbewerb koordinieren

Fair & nachhaltig finanzieren

Zusammenfassung

Die finanziellen Anforderungen an die Europäische Union (EU) nehmen deutlich zu. Zugleich wächst der politische Widerstand gegen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Finanzierung eines größeren EU-Haushalts für die Jahre 2028-34. Dies gilt insbesondere dort, wo bestehende Vorschläge darauf hinauslaufen, nationale Einnahmen zugunsten des EU-Budgets umzuleiten. Auf der Basis unserer Studie analysieren wir alternative Optionen zur Erschließung neuer EU-Einnahmequellen – darunter eine Finanztransaktionssteuer, eine auf europäischer Ebene erhobene Digitalsteuer, Steuern auf Kryptowährungs-Transaktionen und Online-Glücksspiel, Abgaben im Luftverkehrsbereich sowie Steuern auf ultra-hohe Vermögen.

Unsere Analyse verweist nicht nur auf ein großes Einnahmenpotenzial; sie zeigt auch, dass diese Eigenmittel grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten erfassen, soziale und ökologische Folgekosten stärker in die Finanzierung einbeziehen und bislang vergleichsweise schwach besteuerte Bereiche erschließen würden. Auf diese Weise könnten sie die Einnahmenbasis des EU-Haushalts stärken und zugleich die Abhängigkeit von unpopulären nationalen Haushaltsbeiträgen verringern.

1. Steigende Ausgabenbedarfe im EU-Haushalt

Bis Ende 2026 soll eine Einigung auf das EU-Budget für die Jahre 2028-34 gelingen. Die politischen Verhandlungen gehen deshalb in eine heiße Phase. Die Europäische Kommission hat einen konkreten Vorschlag für ein größeres EU-Budget gemacht. Für den Zeitraum 2028–34 soll sich der EU-Haushalt demnach auf knapp 2 Billionen Euro bzw. rund 1,26 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU belaufen, verglichen mit etwa 1,1 % im derzeitigen Finanzrahmen (Europäische Kommission 2025a).

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 würde die Zusammensetzung der EU-Ausgaben weg von der traditionellen Dominanz der Agrar- und Kohäsionspolitik und hin zu Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation, Verteidigung, Sicherheit, Raumfahrt und Migrationsmanagement verschieben. Dies bedeutet nicht zwangsläufig nominale Kürzungen bei sämtlichen traditionellen Programmen. Landwirtschaft und Kohäsion würden jedoch einen geringeren Anteil am Gesamtbudget ausmachen und in eine grundlegend neu gestaltete Ausgabenarchitektur eingebettet werden. Für das geplante Förderfenster für Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds sind über sieben Jahre 131 Mrd. Euro (19 Mrd. Euro pro Jahr) vorgesehen – fünfmal so viel wie für vergleichbare Aktivitäten im derzeitigen EU-Budget. Darüber hinaus würden 168 Mrd. Euro – rund 24 Mrd. Euro pro Jahr und etwa 8 % des vorgeschlagenen Gesamtbudgets – für den Zinsendienst und die Tilgung jener Schulden reserviert, die mit dem Zuschussanteil aus dem Covid-19-Wiederaufbaufonds verbunden sind.

2. Steuern auf Arbeit und Konsum finanzieren Großteil des EU-Haushalts

Die Abbildung unten zeigt, dass die Finanzierung des EU-Haushalts derzeit überwiegend auf Beiträgen der Mitgliedstaaten beruht, die auf BNE-Basis berechnet werden.[1] Diese nationalen Beiträge werden überwiegend aus Steuern auf Arbeit und Konsum finanziert.[2] Hinzu kommen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie aus Zöllen.

Diese Finanzierungsarchitektur steht seit Längerem in der Kritik, weil sie politische Auseinandersetzungen häufig auf nationale Nettopositionen verengt: Im Vordergrund steht dann, wie viel einzelne Mitgliedstaaten einzahlen und welcher Rückfluss ihnen gegenübersteht.

Gerade die starke Fokussierung auf die Zahler-Perspektive erschwert es, den EU-Haushalt als Instrument zur Finanzierung gemeinsamer europäischer Aufgaben zu begreifen […]

Diese Logik prägt auch die österreichische Debatte, die sich stark auf den erwarteten Anstieg des nationalen EU-Beitrags konzentriert. Der Fiskalrat (2026) rechnet mit einer zusätzlichen Belastung von 1,7 Mrd. Euro jährlich ab 2028. Diese Schätzung beruht auf der Annahme eines höheren EU-Budgets und des Auslaufens des österreichischen Rabatts bei den BNE-Eigenmitteln; die tatsächliche Beitragshöhe bleibt aufgrund der laufenden Verhandlungen über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen jedoch unsicher. Eine Einigung auf substanzielle echte Eigenmittel könnte den zusätzlichen Finanzierungsbedarf über nationale BNE-Beiträge allerdings deutlich verringern. Gerade die starke Fokussierung auf die Zahler-Perspektive erschwert es, den EU-Haushalt als Instrument zur Finanzierung gemeinsamer europäischer Aufgaben zu begreifen, und begrenzt damit den politischen Spielraum für kollektives Handeln auf europäischer Ebene (Bachtröger-Unger et al. 2020).

Abbildung: Finanzierung des EU-Haushalts

Anmerkung: Zu den traditionellen Eigenmitteln zählen Zölle und Zuckerabgaben. Die finanziellen Beiträge während der Gründungsphase der Europäischen Gemeinschaft wurden von den Mitgliedstaaten nach festgelegten Anteilen entrichtet. Die Einnahmenanteile der vorgeschlagenen neuen Eigenmittel für den Zeitraum 2028–34 sind Prognosen, die auf Schätzungen der Europäischen Kommission basieren. Quelle: Schratzenstaller, M. (2026).[3]

3. Vorschläge der Europäischen Kommission zu Eigenmitteln

Ein Ausbau echter Eigenmittel – also von Einnahmen, die der EU direkt zufließen – könnte den problematischen Fokus auf nationale Nettosalden teilweise durchbrechen. Inhaltlich setzt die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag für das EU-Budget 2028–34 auf einen Mix unterschiedlicher Einnahmequellen. Ein Teil der Vorschläge knüpft an bestehende europäische Instrumente an: 30 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (ETS) sowie 75 % der zukünftigen Einnahmen aus dem CO²-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sollen in den EU-Haushalt fließen. Hinzu kommen neue Eigenmittel wie eine Abgabe auf nicht gesammelten Elektroschrott, eine europäische Tabaksteuer (TEDOR) sowie ein neuer Beitrag für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Mio. Euro (CORE).

Ein Ausbau echter Eigenmittel – also von Einnahmen, die der EU direkt zufließen – könnte den problematischen Fokus auf nationale Nettosalden teilweise durchbrechen.

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Anpassungen bestehender Eigenmittel, darunter eine Erhöhung der Plastikabgabe und eine Verringerung des Anteils der Zolleinnahmen, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten dürfen. Insgesamt sollen die Vorschläge zusätzliche jährliche Einnahmen von 58,2 Mrd. Euro erzielen. Damit verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Einnahmenbasis des EU-Haushalts breiter aufzustellen und die Finanzierung stärker auf grenzüberschreitende Steuerbasen und europäische Politikbereiche auszurichten (Europäische Kommission 2025b).

4. Kommissionsvorschläge stoßen auf Kritik

Gerade deshalb ist es sinnvoll, über die derzeitigen Vorschläge der Europäischen Kommission hinauszugehen und zusätzliche Optionen für echte Eigenmittel im EU-Haushalt zu prüfen.

Die Pläne stoßen allerdings bereits auf Vorbehalte in mehreren Mitgliedstaaten – nicht zuletzt, weil ein Teil der vorgeschlagenen Eigenmittel aus Einnahmen gespeist werden soll, die bislang den nationalen Haushalten zufließen oder künftig von den Mitgliedstaaten erhoben würden. Dies betrifft insbesondere die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Übertragung von 30 % der ETS-1-Einnahmen sowie von 75 % der CBAM-Einnahmen an den EU-Haushalt. Österreich hat beispielsweise für 2028 bereits Einnahmen aus EU ETS 1 und CBAM von insgesamt rund 460 Millionen Euro veranschlagt. Würde der Kommissionsvorschlag umgesetzt, würde ein Teil dieser Einnahmen künftig als EU-Eigenmittel an den EU-Haushalt abgeführt.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, über die derzeitigen Vorschläge der Europäischen Kommission hinauszugehen und zusätzliche Optionen für echte Eigenmittel im EU-Haushalt zu prüfen.

5. Einnahmenpotenzial von neuen EU-Eigenmitteln

Unsere Studie (Schütz und Heimberger 2026) bewertet sowohl die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Eigenmittel als auch eine Reihe alternativer Optionen, und zieht dabei Kriterien wie ihre europäische Dimension, ihre Verteilungsauswirkungen, ihre Eignung zur Bewältigung ökologischer und sozialer Folgekosten und ihr Einnahmenpotenzial heran.

Die Ergebnisse zeigen, dass verschiedene alternative Instrumente – darunter eine Finanztransaktionssteuer, eine auf europäischer Ebene erhobene Digitalsteuer, Steuern auf Kryptowährungs-Transaktionen und Online-Glücksspiel, Abgaben im Luftverkehrsbereich sowie Steuern für sehr vermögende (ultra-reiche) Privatpersonen (Personen mit Nettovermögen oberhalb von 100 Millionen Euro) – erhebliche Einnahmen generieren würden. Gleichzeitig würden diese Instrumente gemeinsame europäische Herausforderungen wie Steuervermeidung, Instabilität auf Finanzmärkten, Klimawandel und zunehmende Ungleichheit adressieren. Das Einnahmenpotenzial der alternativen Optionen variiert von geringen jährlichen Einnahmen von rund €2 Milliarden bei der Besteuerung von Online-Glücksspiel bzw. €3 Milliarden bei Abgaben auf Kryptowährungs-Transaktionen, über mittelhohe Beträge von €5 bis €7 Milliarden bei Steuern im Luftverkehrsbereich bis hin zu hohen Einnahmen von bis zu 41 Milliarden jährlich für die Besteuerung von ultra-reichen Individuen.

Gleichzeitig würden diese Instrumente gemeinsame europäische Herausforderungen wie Steuervermeidung, Instabilität auf Finanzmärkten, Klimawandel und zunehmende Ungleichheit adressieren.

6. Finanztransaktionen und Luftverkehr besteuern

Eine Finanztransaktionssteuer würde nicht nur zusätzliche Einnahmen für den EU-Haushalt schaffen, sondern auch kurzfristige und spekulative Handelsaktivitäten auf Finanzmärkten verteuern. Damit könnte sie dazu beitragen, bestimmte Formen destabilisierender Finanzmarktaktivität einzudämmen. Da Finanztransaktionen häufig grenzüberschreitend stattfinden und Finanzmarktakteure ihren Standort relativ leicht verlagern können, spricht viel für eine koordinierte europäische Lösung statt fragmentierter nationaler Ansätze. Frühere Vorschläge für eine europäische Finanztransaktionssteuer sahen etwa geringe Steuersätze auf Aktien-, Anleihe- und Derivatetransaktionen vor (Pekanov und Schratzenstaller 2025). Ein unionsweiter Vorschlag scheiterte jedoch an der erforderlichen Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten. Auch die seit 2013 von einer kleineren Gruppe im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit geführten Verhandlungen blieben jahrelang ohne Ergebnis. Strittig waren insbesondere der Anwendungsbereich der Steuer, die Behandlung einzelner Finanzinstrumente und Marktakteure sowie mögliche wirtschaftliche Auswirkungen und Ausweichreaktionen (Europäische Kommission 2026a).

Da Finanztransaktionen häufig grenzüberschreitend stattfinden und Finanzmarktakteure ihren Standort relativ leicht verlagern können, spricht viel für eine koordinierte europäische Lösung statt fragmentierter nationaler Ansätze.

Eine luftverkehrsbezogene Abgabe ist ebenfalls ein naheliegender Kandidat für neue EU-Eigenmittel. Der Luftverkehr ist im Vergleich zu anderen Verkehrssektoren steuerlich begünstigt, unter anderem durch Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer und eine nur begrenzte Einbeziehung internationaler Flüge in die CO²-Bepreisung. Eine Abgabe, die an die CO²-Emissionen von Flügen anknüpft, könnte daher ökologische Folgekosten stärker in den Ticketpreisen abbilden und zugleich Einnahmen für europäische Prioritäten generieren. Da Emissionen aus internationalen Flügen nicht sinnvoll einem einzelnen Mitgliedstaat zugerechnet werden können und nationale Ticketsteuern teilweise durch Ausweichen auf Flughäfen in Nachbarländern umgangen werden, ist eine EU-weite Lösung besonders plausibel (Krenek und Schratzenstaller 2017).

Eine Abgabe, die an die CO²-Emissionen von Flügen anknüpft, könnte daher ökologische Folgekosten stärker in den Ticketpreisen abbilden und zugleich Einnahmen für europäische Prioritäten generieren.

7. Krypto-Assets und ultra-hohe Vermögen besteuern

Auch eine Besteuerung von Krypto-Assets könnte als neue Einnahmequelle für das EU-Budget in Betracht gezogen werden. Die Europäische Kommission diskutiert in diesem Zusammenhang insbesondere eine Steuer auf Krypto-Transaktionen oder alternativ eine Besteuerung von Krypto-Kapitalgewinnen (Europäische Kommission 2026b). Bei Krypto-Assets ist zu berücksichtigen, dass die Steuerbasis schwankt und Aktivitäten relativ leicht in Nicht-EU-Jurisdiktionen verlagert werden könnten. Gerade deshalb wäre eine koordinierte europäische Lösung sinnvoller als ein Flickenteppich nationaler Einzelmaßnahmen.

Besonders hohes Einnahmenpotenzial hätte eine Steuer auf ultra-hohe Vermögen (Zucman 2024). Ein möglicher Ansatz ist eine Mindeststeuer für Personen mit Nettovermögen oberhalb von 100 Millionen Euro, die sicherstellt, dass die Steuern, die diese Gruppe jährlich entrichtet, zumindest einem bestimmten Anteil ihres Vermögens entsprechen. Eine solche Steuer würde gezielt bei jenen ansetzen, deren Steuerbelastung häufig niedriger ausfällt als bei anderen Gruppen. Zugleich könnte sie dazu beitragen, Steuerwettbewerb zwischen Mitgliedstaaten um besonders vermögende Personen zu begrenzen.

8. Stärkere Abhängigkeit von nationalen Beiträgen durch neue Eigenmittel vermeiden

Eine Einigung über zusätzliche Eigenmittel ist unerlässlich, wenn die vorgeschlagene Aufstockung des EU-Haushalts finanziell und politisch tragfähig sein soll.

Eine noch stärkere Abhängigkeit des EU-Budgets von BNE-basierten nationalen Beiträgen, die sich stark auf Steuern und Abgaben auf Arbeitseinkommen und Konsum stützen, droht die Zustimmung in der Bevölkerung zu unterminieren. Ein stärker ausgebautes System echter EU-Eigenmittel könnte dazu beitragen, die Debatte neu auszurichten: weg von höheren nationalen Beiträgen und hin zur Finanzierung europäischer öffentlicher Güter sowie gemeinsamer politischer Prioritäten. Eine Einigung über zusätzliche Eigenmittel ist unerlässlich, wenn die vorgeschlagene Aufstockung des EU-Haushalts finanziell und politisch tragfähig sein soll.

Steuern auf besonders mobile Steuerbemessungsgrundlagen scheinen für eine Umsetzung auf EU-Ebene besonders geeignet, da nationale Ansätze aufgrund von Steuerwettbewerb und grenzüberschreitender Mobilität oft weniger wirksam sind. Einige Vorschläge – etwa Steuern auf ultra-hohe Vermögen oder Transaktionen von Krypto-Assets – sind zudem besonders attraktiv, da sie derzeit auf nationaler Ebene nicht existieren und daher die EU-Einnahmen stärken könnten, ohne bestehende nationale Steuereinnahmen zu verringern.

Ein besser austarierter Mix an Eigenmitteln könnte dazu beitragen, die EU-Mitgliedstaaten bei der Finanzierung des EU-Budgets künftig zu entlasten und die Lasten zwischen Haushalten und Unternehmen ausgewogener zu verteilen.


Literaturverzeichnis

Bachtrögler-Unger, H., Holzner, M., Kubekova, V. & Schratzenstaller, M. (2020). Overcoming net position thinking in EU member states, ÖGfE Policy Brief No. 19/2020.

Europäische Kommission (2025a). A dynamic EU Budget for the priorities of the future – The Multiannual Financial Framework 2028-2034. Communication from the Commission to the European Parliament, the European Council, the Council, the European Economic and Social Committee, and the Committee Of The Regions. Brüssel. 16. Juli. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025DC0570 [letzter Zugriff am 3.9.2026]

Europäische Kommission (2025b). Europe’s budget: Own resources. Juli. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/020610d8-d707-11f0-8da2-01aa75ed71a1/language-en?WT.mc_id=Searchresult&WT.ria_c=55576&WT.ria_f=9125&WT.ria_ev=search&WT.URL=https%3A%2F%2Fcommission.europa.eu%2F [letzter Zugriff am 3.9.2026]

Europäische Kommission (2025c). EU budget 2028–2034 explained. https://commission.europa.eu/topics/budget/eu-budget-2028-2034-explained_en [letzter Zugriff am 3.9.2026]

Europäische Kommission (2026a). Taxation of the financial sector, https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation/other-taxes/taxation-financial-sector_en [letzter Zugriff am 3.9.2026].

Europäische Kommission (2026b). Estimated revenue projections for own resources based on digital services, online gambling and crypto-assets. Working Document of the Commission Services. 28. Mai.

Fiskalrat (2026). Bericht über die Einhaltung der Fiskalregeln 2025-2030, Juni 2026.

Heimberger, P. & Lichtenberger, A. (2023). RRF 2.0: A permanent EU investment fund in the context of the energy crisis, climate change and EU fiscal rules. wiiw Policy Report No. 63.

Krenek, A. & Schratzenstaller, M. (2017). Sustainability-oriented tax-based own resources for the European Union: a European carbon-based flight ticket tax. Empirica, 44(4), 665–686.

Pekanov, A. & Schratzenstaller, M. (2025). The taxation of the EU’s financial sector: Options and experiences. STUDY requested by the FISC Subcommittee. https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2025/772638/ECTI_STU(2025)772638_EN.pdf [letzter Zugriff am 3.9.2026]

Schratzenstaller, M. (2026). New own resources for the EU budget. Policy Brief. Foundation for European Progressive Studies. March.

Schütz, B. & Heimberger, P. (2026). The future financing of the European Union: An analysis of options for new own resources in the EU budget 2028-2034, wiiw Policy Notes and Reports 108. https://wiiw.ac.at/the-future-financing-of-the-european-union-an-analysis-of-options-for-new-own-resources-in-the-eu-budget-2028-2034-p-7641.html  [letzter Zugriff am 3.9.2026]

Zucman, G. (2024). A blueprint for a coordinated minimum effective taxation standard for ultra-high-net-worth individuals. EU Tax Observatory. https://taxobservatory.world/publication/a-blueprint-for-a-coordinated-minimum-effective-taxation-standard-for-ultra-high-net-worth-individuals/ [letzter Zugriff am 3.9.2026]


Fußnoten

[1] Die BNE-Eigenmittel dienen als ausgleichende Einnahmequelle des EU-Haushalts: Der nach Berücksichtigung der übrigen Eigenmittel und sonstigen Einnahmen verbleibende Finanzierungsbedarf wird durch einen einheitlichen Abrufsatz gedeckt, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) jedes Mitgliedstaats angewandt wird. Die Beiträge richten sich damit grundsätzlich nach dem Anteil des jeweiligen Mitgliedstaats am gesamten BNE der EU, wobei besondere Beitragsermäßigungen berücksichtigt werden.

[2] Siehe hierzu Schütz und Heimberger (2026): Die Steuern auf Arbeit machten im Jahr 2024 52 % der gesamten Steuereinnahmen in der EU aus, während die Steuern auf Kapital und Vermögen nur 5 % bzw. 2 % betrugen. Verbrauchssteuern machen weitere 27 % aus, wovon der Großteil aus Arbeitseinkommen gezahlt wird, da der Anteil des Arbeitseinkommens am BIP in der EU im Jahr 2024 bei 57 % lag und die Konsumneigung aus Lohneinkommen höher ist als die aus Gewinneinkünften. Die durchschnittliche Konsumneigung im obersten Einkommensquintil liegt bei 59 %, während sie in den darunterliegenden Quintilen deutlich darüber und im untersten sogar deutlich über 100 % liegt.

[3] Diese unveröffentlichten Daten wurden uns zur Verfügung gestellt von Margit Schratzenstaller und Andrea Sutrich.


Foto: Canva

Über den Artikel

ISSN 2305-2635
Die Ansichten, die in dieser Publikation zum Ausdruck kommen, stimmen nicht unbedingt mit jenen der ÖGfE oder jener Organisation, für die die Autoren arbeiten, überein.

Schlagwörter
EU-Haushalt, Eigenmittel, Finanzierung, Europäische Union

Zitation
Heimberger, P., Schütz, B. (2026). Ein starkes EU-Budget durch neue Einnahmequellen finanzieren. Wien, ÖGfE Policy Brief, 05’2026.

Impressum
Österreichische Gesellschaft für Europapolitik
Rotenhausgasse 6/8–9
A-1090 Wien

Generalsekretär: Mag. Paul Schmidt
Verantwortlich: Dr. Susan Milford-Faber

Philipp Heimberger
heimberger@wiiw.ac.at |  Posts

Philipp Heimberger ist Ökonom am Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Seine Forschungsschwerpunkte sind Fiskalpolitik und europäische Wirtschaftspolitik.

Bernhard Schütz

Bernhard Schütz ist Ökonom am Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Seine Forschung umfasst die Bereiche Makroökonomie, Fiskalpolitik und agentenbasierte Modelle.