Die aktuelle Plenarsitzung des Europäischen Parlaments hat von 09. bis 12. Februar 2026 stattgefunden.
Themen
Die namentlichen Abstimmungen behandelten die folgenden Themen:
- EU-Klimagesetz: Emissionsminderung von 90% bis 2040
- Neue Maßnahmen zum Schutz des EU-Weinsektors
- Asylrecht: EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten
- Mercosur-Handelsabkommen: Schutzklauseln zugunsten der EU-Landwirtschaft
- Parlament billigt Ukraine-Unterstützungsdarlehen von 90 Mrd. Euro
EU-Klimagesetz: Emissionsminderung von 90% bis 2040
Das Parlament stimmte einer Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 zu. Damit wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten. Ab 2036 können bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsminderungen durch internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern erbracht werden. Diese Zertifikate dürfen ausschließlich in Sektoren eingesetzt werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen und nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele und -politiken mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Die Einführung des neuen EU-Emissionshandelssystem wird ebenfalls von 2027 auf 2028 verschoben. Die Kommission wird alle zwei Jahre die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele bewerten.
Neue Maßnahmen zum Schutz des EU-Weinsektors
Die Mehrheit der Abgeordneten billigte neuen Rechtsvorschriften, mit denen der Schutz der europäischen WeinproduzentInnen verbessert werden sollen. Als Reaktion auf Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten erhalten WinzerInnen künftig zusätzliche Unterstützung. Auch die Förderung des Weintourismus sowie Maßnahmen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums in ländlichen Gebieten sind vorgesehen. Darüber hinaus darf Wein mit weniger als 0,05 % Alkohol als „alkoholfrei 0,0 %“ gekennzeichnet werden. Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Volumenprozent, die zugleich mindestens 30 % unter dem üblichen Alkoholgehalt der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung liegen, gelten als „alkoholreduziert“.
Asylrecht: EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten
Das Parlament nahm Änderungen an den Verordnungen über das EU-Asylverfahren an, um die Bearbeitung von Asylanträgen zu beschleunigen. So billigte es einerseits die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten. Andererseits stimmten die Abgeordneten der Einigung über die Verordnung zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats zu. Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko, Tunesien und die EU-Beitittskandidaten gelten künftig als sichere Herkunftsländer. Die Mitgliedstaaten können außerdem auch auf nationaler Ebene zusätzliche sichere Herkunftsstaaten benennen. Darüber hinaus werden neue Kriterien eingeführt, anhand derer ein EU-Mitgliedstaat bewerten kann, ob ein Land für Antragstellende ohne Staatsangehörigkeit dieses Landes als sicher gilt. Die Mitgliedstaaten sollen Abkommen mit Drittstaaten schließen können, in denen Asylanträge geprüft werden.
Mercosur-Handelsabkommen: Schutzklauseln zugunsten der EU-Landwirtschaft
Um Schäden für den EU-Agrarsektor infolge der Handelsliberalisierung mit den Mercosur-Ländern zu verhindern, sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten für zusätzliche Garantien für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie etwa Rindfleisch und Geflügel, aus. Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen die EU die im Rahmen des EU-Mercosur-Handelsabkommens vorgesehenen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Einfuhren aus den Mercosur-Ländern vorübergehend aussetzen kann. So sind strengere Schwellenwerte zur Auslösung dieser Schutzmaßnahmen vorgesehen: wenn die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Dreijahresdurchschnitt um 5 % steigen und gleichzeitig die Einfuhrpreise um 5 % unter dem jeweiligen inländischen Preis liegen. Die Kommission wird alle sechs Monate Bericht erstatten.
Parlament billigt Ukraine-Unterstützungsdarlehen von 90 Mrd. Euro
Angesichts des anhaltenden russischen Angriffskrieges verabschiedete das Parlament ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Ukraine mit einem EU-Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026 und 2027. 60 Mrd. Euro sind zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten der Ukraine und 30 Mrd. Euro als Budgethilfe vorgesehen. Im Gegenzug muss sich die Ukraine zur Fortsetzung demokratischer Reformen und zur Korruptionsbekämpfung verpflichten. Das Darlehen wird über gemeinsame EU-Anleihen finanziert und die Ukraine ist zur Rückzahlung des Darlehenskapitals verpflichtet, sobald sie Kriegsreparationen von Russland erhält. Die zur Umsetzung dieses Unterstützungspakets erforderlichen Gesetzgebungsakte wurden im Dringlichkeitsverfahren des Parlaments angenommen, um eine rasche Hilfe für die Ukraine sicherzustellen.
Weitere Höhepunkte
In einer Rede im Plenum forderte UN-Generalversammlungspräsidentin Annalena Baerbock die EU auf, den Vereinten Nationen und der regelbasierten Weltordnung in Zeiten globaler Krisen vereint beizustehen. Sie betonte u.a., dass die EU angesichts geopolitischer Umbrüche, Konflikte und Krisen geschlossen auftreten müsse. Darüber hinaus sollte die Union Wahrheit und Demokratie gegen den gezielten Einsatz von Mis- und Desinformationen als Instrumente der Machtpolitik verteidigen. Sie warnte insbesondere vor Online-Deepfakes, die systematisch Frauen ins Visier nehmen und eine Gefahr für offene und demokratische Gesellschaften darstellen.
Das Parlament forderte mehr Mittel und eine bessere Koordinierung zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU. Die Mehrheit der Abgeordneten will, dass die Kommission Armut als Verletzung der Menschenwürde anerkennt und sich dringend dafür einsetzt, sie spätestens bis 2035 zu beseitigen. Ein Schwerpunkt müsse auf der Bekämpfung der Kinderarmut liegen, von der jedes vierte Kind in Europa betroffen ist. Beschäftigung sowie Zugang zu Wohnraum und öffentlichen Dienstleistungen sind entscheidend für die Verringerung von Armut.
Die nächste Plenarsitzung findet von 09. bis 12. März 2026 statt.
